Englische Lohnsteuer-Auskünfte in Zukunft elektronisch – Formular P 60
Als ich heute morgen ein Telefonmeeting mit einem Mandanten aus Deutschland hatte, fiel mir wieder einmal auf, dass StMatthew, genau wie viele andere Unternehmen auch, eine sehr moderne und stets mit seinen Kunden verbundene Steuerkanzlei ist.
Der Modernisierungsprozess macht auch vor der Bürokratie nicht halt. Davor können sich weder Computergegner, noch die Bürokratie selbst schützen.
So hat es in den letzten Jahren mehr und mehr Neuerungen, auch was die verschiedenen Meldepflichten gegenüber dem britischen Finanzamt angeht, gegeben. Bereits heute können viele Formulare auch oder sogar nur noch online ausgefüllt werden und es kann nicht auf das Papier zurückgegriffen werden. Wer es trotzdem tut, muss Strafen bezahlen, Ausnahmen soll es keine geben.
So haben in diesem Jahr besonders viele Steuerzahler die Chance genutzt, ihre Steuererklärung zu Beginn dieses Jahres online auszufüllen. Zwar wurden dadurch die Formulare nicht anders, aber es spart ein wenig Zeit.
Die Zeit- und Kostenersparnis ist sicherlich auch eine Motivation für das HMRC gewesen, auf die Onlinübermittlung der verschiedenen Formulare zu wechseln, denn sie müssen ja all die Formulare bearbeiten.
So ist es nun nur eine logische Konsequenz, dass die Überlegung aufkommt, das Formular P 60, in welchem es um die Lohnsteuer geht, elektronisch ausfüllen zu lassen. Viel Gegenwehr ist nicht zu erwarten, denn die Leute haben sich daran gewöhnt mehr und mehr Formulare elektronisch an die verschiedenen Ämter zu übermitteln.
Wenn Sie sich in der Bürokratiewelt des englischen Steuersystems trotz allem nicht zurecht finden, wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie und sind Ihnen bei sämtlichen Verpflichtungen, die Sie dem Finanzamt gegenüber haben, behilflich. Sei es bei der Lohnsteuer oder bei Ihrer Steuererklärung, StMatthew hilft Ihnen gerne.