Nach Nicaragua auswandern und Steuern im Überblick behalten
(Noch) nicht viele deutschsprachige Auswanderer zieht es nach Nicaragua. Es sollen angeblich sogar nur 1000 Deutsche in Nicaragua leben. Auch in den meisten Reiseführern wird über das immerhin größte Land Mittelamerikas nur selten berichtet. Warum das so ist, weiß man nicht, manche Länder fallen der Allgemeinheit nun mal erst später auf.
Bis dahin kann man aber Nicaraguas grandiose Landschaften mit Seen, Vulkanen und Stränden trotzdem genießen. In den Naturschutzgebieten gibt es eine atemberaubende Vielfalt an einheimischen Tieren wie Ozelots, Kojoten, Affen, Gürteltieren und mehr, die man beobachten kann. Außerdem ist das Leben total entspannt, man spricht Spanisch und zahlt mit Córdoba Oro.
Mehr über Nicaragua erfahren Sie in unserem aktuellen Podcast mit dem pensionierten Arzt Dr. Reinhold Lautner aus Österreich, der seit 5 Jahren mit seiner Familie in der Hauptstadt Managua lebt und einige Insider-Tipps mit uns teilt.
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Nicaragua
Es wird empfohlen, zunächst als Tourist mit einem Touristen-Visum, das 3 Monate gültig ist, einzureisen und wichtige Dinge wie Wohnsitz, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen direkt vor Ort zu organisieren.
Um in Nicaragua als Unternehmer oder in einem Unternehmen arbeiten zu können, muss man entweder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (5 Jahre gültig - verlängerbar) oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (1 Jahr gültig - verlängerbar) am besten vor Ort in der sogenannten Intur beantragen. Anschließend müssen Sie eine Cédula (Arbeitsgenehmigung) beantragen, die alle 90 Tage erneuert werden muss. Informationen über die dafür notwendigen Dokumente erhalten Sie entweder auf der Intur vor Ort, auf der nicaraguanischen Botschaft oder der diplomatischen Vertretung in ihrem Wohnsitzland.
Eine permanente Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie entweder durch das Pensionado-Visum, das Sie als Rentner beantragen können oder als Investor, indem Sie mindestens $30.000 in ein Unternehmen, Immobilien oder eine landwirtschaftliche Nutzfläche investieren. Dabei muss man zwar einige bürokratische Schritte durchlaufen, aber danach kann auch die Familie des Investors dauerhaft in Nicaragua bleiben.
Digitale Nomaden brauchen normalerweise keine Arbeitsgenehmigung, sondern bleiben mit einem normalen Touristenvisum und reisen nach 3 Monaten für ein paar Stunden nach Costa Rica aus und dann wieder in Nicaragua ein, wo sie dann weitere 3 Monate bleiben dürfen. Dieser Vorgang kann 12 Monate im Jahr problemlos wiederholt werden.
Erfahren Sie hier ob auch Rentner in Nicaragua arbeiten dürfen.
Steuern in Nicaragua
Territorialprinzip: In Nicaragua unterliegen Einkommen nur dann der Steuerpflicht, wenn diese in Nicaragua erwirtschaftet wurden. Wer seine Einkünfte im Ausland erwitschaftet (Unternehmen im Ausland, ausländischer Auftraggeber oder als Digitaler Nomade), zahlt keine Einkommensteuer in Nicaragua.
Pension: Wer seine Pension aus Deutschland, Österreich oder Schweiz bezieht, muss diese nicht in Nicaragua, sondern ganz normal weiterhin in Deutschland, Österreich oder Schweiz versteuern.
Einkommensteuer: Das zu versteuernde Einkommen, das aus Nicaragua stammt und von Gebietsfremden oder nicht ansässigen Personen erzielt wird, wird je nach Art des Einkommens als Prozentsatz des Bruttoeinkommens festgelegt. Mehr zu den progressiven Steuersätzen.
Körperschaftsteuer: Diese wird nur auf Einkünfte aus inländischen Quellen zu einem Pauschalsatz erhoben, und zwar entweder 30% des zu versteuernden Nettoeinkommens oder einer fixen Mindeststeuer von 1% bis 3% auf das im Geschäftsjahr erzielte Bruttoeinkommen. Es ist dabei der jeweils höhere Satz anzuwenden, d.h. die Einkommensteuer ist der höhere Betrag, der sich aus dem Vergleich der beiden Berechnungsarten ergibt.
Tipp: Wenn man in eine nicaraguanische Firma investiert, kann man auch um eine niedrigere Steuer, die von der Regierung festgelegt wird, ansuchen. Laut Dr. Reinhold Lautner zahlt man da, wenn es hochkommt, nur $100 im Monat.
Kapitalertragsteuer: 15% und gilt auch für nicaraguanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
MwSt- bzw. Umsatzsteuer: 15% auf den Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, die Gewährung der Nutzung von Vermögenswerten und die Einfuhr von Waren. Für die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen gilt ein Satz von 0 %.
Grundsteuer: 1% von 80% des im Katasteramt eingetragenen Wertes der Immobile.
Grunderwerbsteuer: Immobilienübertragungen unterliegen einer Einkommensteuer von 1% bis 3% auf den Kaufpreis. Während die meisten Verkäufer den Käufer bitten, sie zu zahlen, sollte man sich bewusst sein, dass es sich um eine Vorauszahlung der Einkommensteuer handelt. Daher ist sie gesetzlich vom Verkäufer zu zahlen.
Weitere Informationen zu Steuern in Nicaragua.
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