Rezession und Schnee entschuldigen verspätete Steuerzahlung von VAT

Wie wir vor einigen Wochen auch berichteten, musste man die Self-Assessement (private Steuerklärung) bis zum 31.01.2010 online an das HMRC übermitteln. Wer dies nicht tut, muss mit Strafen von mindestens 100 Pfund rechnen. Für diejenigen, die ihr Self-Assesement bis heute noch nicht übermittelt haben scheint es zu spät zu sein. Doch noch nicht ganz.

Es gibt noch eine Möglichkeit den teilweise hohen Strafen zu entgehen. So lauteten auf jeden Fall verschiedene Gerichtsurteile, die sich mit verspäteten Steuerzahlung von beispielsweise der VAT befassten.

Grund für die Toleranz sei zum einen die anhaltende und nun abflachende Rezession, zum anderen wird auch die Wetterlage in Härtefallen als Entschuldigung für verspätete Zahlung aktzeptiert.

Es gab nun schon einige Gerichtsverhandlungen, welche sich mit der verspäteten Zahlung von Steuern befassten. Geklagt hatten Unternehmer, die mit Zahlungsschwierigkeiten auf Grund der Rezession argumentierten. Geklagt wurde gegen das Englische Finanzamt (HMRC), welches die Beschwerden nicht annehmen wollte.

Im Verlauf der Verhandlungen stellte sich heraus, dass die Unternehmer wichtigere Zahlungen leisten mussten, um ihre Firma weiter unterhalten zu können. Die Rede ist von Investitionen für eine fortlaufende Produktion und von Gehaltszahlungen, welche aus Sicht der Geschäftsführer Vorrang haben. Wegen schlechter Auftragslage mussten Alternativen geschaffen werden und weil die Kassen leer waren, musste man auf die Gelder, welche für die VAT vorgesehen waren, zurückgreifen.

Zurecht, wie nun die Richter urteilten. Es sei im Interesse des Betriebes gehandelt worden, um ihn vor einer Insolvenz zu bewahren. Dies sei auch im Interesse der Regierung und somit müssen die Unternehmer mit keinen Bußgeldern seitens des Finanzamtes rechnen. Die Forderung der Steuerzahlung bleibt natürlich bestehen, doch den betroffenen Firmen wird ein Aufschub der Zahlung gewährt.

Ähnlich beurteilen Steuerberaterfirmen die Lage bei den aktuellen Wetterbedingungen, was die Übermittlung der Steuererklärung und eventuelle Strafen betrifft. Erhebliche Schneemassen behinderten den Postverkehr und die Zugangsdaten für die Online-Übermittlung des Self-Assessement wurden verspätet zugestellt. Die Steuererklärungen konnten somit nicht fristgerecht erledigt werden. Auch hier wird in besonderen Fällen von einer Strafe abgesehen und ein Aufschub gewährt.

Wenn Sie im Jahr 2011 weder auf die aktuelle wirtschaftliche Lage, noch auf ein Schneechaos bauen wollen und trotzdem sicher gehen wollen, keine Strafe bezahlen zu müssen, dann kontaktieren Sie uns. Wir übernehmen sämtliche buchhalterischen Pflichten für Sie, vom VAT-Return bis hin zum Self-Assessement. StMatthew garantiert Ihnen eine fristgerechte Einreichung beim HMRC, sodass Sie sich keinerlei Sorgen mehr machen müssen und sich nicht mit komplizierten Steuerregelungen zu befassen brauchen.

 
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Zweite Bußgeldwelle des HMRC für verspätete Employer Annual Returns ist auf dem Weg

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