Limiteds: Ausreden für verspätete Zahlungen und wie man damit umgehen muss

Werden die Rechnungen nicht gleich bezahlt, stellt das meist eine große Gefahr für kleine und mittelständische Unternehmen dar, da sie dann selbst nicht rechtzeitig bezahlen können und so ihre Finanzen aus dem Gleichgewicht geraten. Oft sieht man sich bei den nicht oder sehr spät bezahlenden Kunden und Mandanten vielen Ausreden konfrontiert und weiß oft nicht, wie man dann reagieren soll. Wir sagen Ihnen, wie Sie mit solchen Ausreden richtig umgehen können.

„Ich kann nicht bezahlen, bevor nicht meine eigenen Kunden bezahlt haben“

Diese Ausrede ist eine der komplizierteren. In diesem Fall sollte man mit dem Kunden darüber verhandeln, Zahlungsintervalle einzurichten, dass er zumindest einen Teil der Summe begleicht und diese schrittweise abbezahlt wird.

„Ich habe keine Rechnung erhalten“

Ein alter Trick, wo keine Rechnung ist, muss auch erst einmal nicht bezahlt werden.  Doch ist der Trick wohl nicht gut genug. Es ist hilfreich nach Versenden der Rechnung mit dem Kunden telefonisch zu klären, ob er die Rechnung erhalten hat. Dabei kann auch gleich überprüft werden, ob die Rechnung korrekt ist oder der Kunde Beanstandungen zu vermerken hat.

„Wir müssen erst wichtigere Kreditoren und Zulieferer bezahlen“

Das ist wohl eine der schlechtesten und ungerechtfertigtsten Ausreden. Dessen Rechnung zuerst ankommt, wird zuerst bezahlt. In diesem Fall sollte man den Kunden noch einmal genau über seine Zahlungsmodalitäten informieren und sichergehen, dass er alles verstanden hat und rechtzeitig bezahlt.

Im Allgemeinen sollte stets darauf geachtet werden, dass der Kunde über die Zahlungsbestimmungen genauestens informiert ist und Sie auf der sicheren Seite stehen.

Sollten Sie trotz schlechter Ausreden und nicht immer zahlungsbereiten Kunden eine eigene Limited im UK gründen wollen, so wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew. Unser kompetentes und erfahrenes Team berät Sie gerne und begleitet Sie auf Ihrem individuellen Weg zum Erfolg.

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Wie man sich mit einer englischen Limited auf das deutsche Recht berufen kann

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