Wie man sich mit einer englischen Limited auf das deutsche Recht berufen kann

Letzte Woche rief mich ein Mandant aus Berlin an. Er hatte mit Hilfe der Steuerkanzlei StMatthew eine Limited gegründet und will mit dieser nun in Berlin und Brandenburg unternehmerisch tätig werden. Das einfache Konzept, die unkomplizierte Gründung und vor allem die beschränkte Haftung, auch mit nur einem englischen Pfund Einlage, haben ihn überzeugt und er will als Immobilienmakler mit der Limited erfolgreich werden.

Um als Makler tätig zu werden,  muss man einen Antrag ausfüllen und gewisse Zugangsbeschränkungen müssen geprüft werden. Nach Antragsstellung wurde unserem Mandanten mitgeteilt, dass er keine Zulassung erhalten könne.

Doch die Behörden haben hier wichtige Grundrechte unseres Mandanten verletzt. Denn auch seine Limited ist nach deutschem Recht zu behandeln. Auch wenn es sich um eine Gesellschaftsform handelt, die im Ausland gegründet wurde, hat sie ihren Verwaltungsmittelpunkt in Deutschland. Somit gilt auch für die Limited das deutsche Recht, wie es im Grundgesetz in Artikel 19 Absatz 2 beschrieben ist. Außerdem besagt das Grundgesetz in Artikel 12, dass sich auch juristische Personen, wie es die Limited ist, auf die Berufsfreiheit berufen können.

Demnach musste unserem Mandaten die Zulassung gewährt werden.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass man mit einer Limited international agieren kann und von dem einfachen englischen Recht profitieren kann, auch wenn man mit der Firma in einem anderen Land tätig ist.

Wenn auch Sie Unterstützung für Ihre Limited benötigen, oder mit einer Englischen Limited erfolgreich werden wollen, wenden Sie sich an das Team der Steuerkanzlei StMatthew in London. Neben der Gründung Ihrer Limited kümmern wir uns auch um Ihre bürokratischen Pflichten in Großbritannien, sodass Sie sich auf das Hauptgeschäft konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns, sodass wir Ihren individuellen Fall beleuchten können und uns ganz nach Ihren Bedürfnissen ausrichten können.

 
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Limiteds: Ausreden für verspätete Zahlungen und wie man damit umgehen muss