Welche Vor- und Nachteile bieten die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer und dem damit verbundenen One-Stop-Shop?

In der sechsten Podcast-Episode von Perspektive Ausland wird im Gespräch mit dem Unternehmer Dr. Roger Gothmann die seit dem 01.07. in der EU geltenden Regelungen zur Umsatzsteuer besprochen.  

Umsatzsteuer 

Für viele Unternehmer kann die Abführung der Umsatzsteuer zu einem komplexen Unterfangen werden. Mit der Umsatzsteuer-Reform wurde versucht, jene Barrieren mithilfe des One-Stop-Shops zu minimieren. So kann man Umsätze, die man in anderen Staaten erzielt, im eigenen Sitzstaat durch den One-Stop-Shop zukünftig zentral angeben.

Der One-Stop-Shop und dessen Tücken

Das Verfahren hat dennoch einige Schwachpunkte, da nur Fernverkäufe über den One-Stop-Shop gemeldet werden können. Darunter fallen Verkäufe, welche aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat an einen Verbraucher abgegeben werden. Unternehmer, die auch lokale Verkäufe vorweisen, müssen demnach trotz dessen Umsatzsteuererklärungen im jeweiligen Land abgeben. 

Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen können dennoch profitieren. So können Unternehmer, welche grenzüberschreitend Waren von weniger als 10.000 € netto pro Jahr in einen anderen EU-Staat verkaufen, diese weiterhin in ihrem Sitzstaat versteuern.

Wie muss ich als Unternehmer beim One-Stop-Shop vorgehen?

Wichtig ist zunächst, sich fristgerecht für den One-Stop-Shop zu registrieren (Deutschland/UK). Da es gerade für Unternehmen im E-Commerce Bereich nicht unüblich ist, dass man mehrere verschiedene Staaten ansteuert, muss bestimmt werden, welche Transaktionen über den One-Stop-Shop gemeldet werden können bzw. welche Transaktionen weiterhin lokal gemeldet werden müssen. Ebenso gilt es die verschiedenen Steuersätze in den unterschiedlichen Ländern zu beachten. 

 
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