Welche steuerlichen Vorteile hat eine Genossenschaft?

Immer mehr Unternehmer und Freiberufler die es ins Ausland zieht, sind daran interessiert, eine Genossenschaft zu gründen: Laut unserem Gast Sven Leudesdorff-Pfeifer, der schon seit über 30 Jahren im Genossenschaftswesen tätig ist und im Jahr durchschnittlich 200 Genossenschaften in Deutschland gründet, werden im Vergleich zu noch 4 Jahren anstatt 10% bereits ca. 50% der Genossenschaften auf den Wunsch eines Wegzuges aus Deutschland gegründet.

Wenn Sie Unternehmer oder selbständig sind, möchten Sie jetzt bestimmt wissen, welche steuerlichen Vorteile eine Genossenschaft hat und ob eine Genossenschaft für Sie in Frage kommt?

In unserem aktuellen Podcast über Genossenschaften Teil 1 mit Sven Leudesdorff-Pfeifer erfahren Sie wer eine Genossenschaft gründen kann und welche Vorteile sie gegenüber anderen Strukturen wie der GmbH, Stiftungen, Vereine etc. hat.

Allgemeine Vorteile einer Genossenschaft

  • Vermögensschutz
    Außenstehende können nicht an die Geschäftsanteile der Mitglieder herankommen weil a) das Vermögen in einer Genossenschaft vom Vermögen der Mitglieder getrennt ist und die Mitgliedsanteile unpfändbar sind und b) die Genossenschaft eine Körperschaft und keine Kapitalgesellschaft ist und der Vorstand einer Genossenschaft somit kein Anteilseigner ist und niemand diesen Genossenschaftsanteil wegnehmen kann, auch nicht bei finanziellen Schwierigkeiten (z.B. Privatinsolvenz).

  • Förderungen und Vergünstigungen 
    Die Genossenschaft ist ein Fördergeschäftsbetrieb und kann daher a) ihre Vergünstigungen komplett frei gestalten b) im Gegensatz zum Verein, ihr Geld für die Verbesserung des eigenen Fördergeschäfts ausgeben und c) nicht vom Finanzamt für das ausgegebene Geld oder Tätigkeit kontrolliert werden.

  • Flexible Satzung
    Die Satzung ist die Grundlage einer Genossenschaft und kann auf verschiedenste Arten gestaltet werden: Länge von Kündigungsfristen, automatisches Ausscheiden von Mitgliedern und sogar Stimmrechte können frei entschieden werden.

  • Exit-Strategie
    Sie können eine Genossenschaft einfach auflösen und das Vermögen (steuerpflichtig) an die Mitglieder ausschütten.

  • Umwandlung
    Anders als eine Stiftung, kann eine Genossenschaft nach dem Umwandlungsrecht ohne Aufwand und Steuerbelastung in eine beliebige andere Körperschaft (GmbH oder Aktiengesellschaft) umgewandelt werden. Nur in keinen Verein kann eine Genossenschaft nicht umgewandelt werden, umgekehrt aber schon.

Wer eine Genossenschaft gründen kann und weitere Vorteile einer Genossenschaft erfahren Sie hier.

Steuerliche Vorteile einer Genossenschaft

Die Grunderwerbsteuer kann bei der Einbringung von Immobilien auf ein Zehntel reduziert werden, weil die Genossenschaft zwar eine Körperschaft, aber keine Kapitalgesellschaft ist und einige Vorteile von Personengesellschaften bei der Einbringung von verdeckten Einlagen hat.

Die Einbringung von Unternehmen ist durch den qualifizierten Anteilstausch steuerneutral. Außerdem können natürliche Personen sowie z.B. eine GmbH Vermögen in die Genossenschaft steuerlich günstiger einbringen. 

Bei Ausschüttungen / Dividenden zahlen Privatpersonen 25% Abgeltungsteuer plus Soli und Körperschaften und Kapitalgesellschaften nur 5% (bis zu 95% steuerfrei) was auch für Ausschüttungen ins Ausland gilt, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt.

Im Falle eines Wegzugs wird bei einer GmbH der gemeine Wert, der meistens zu hoch angesetzt ist, errechnet und darauf Wegzugsteuer gezahlt. Bei Genossenschaften wird nur für das Betriebsvermögen Wegzugbesteuerung herangezogen, was oft zehn- bis hunderttausende Euro einsparen kann. Man sollte aber, auch wenn man das Problem der Wegzugsbesteuerung gelöst hat, sich mit dem Außensteuergesetz auseinandersetzen, da man, wenn man zu viel Vermögen in Deutschland hat, beschränkt steuerpflichtig oder erweitert beschränkt steuerpflichtig sein kann und wissen sollte was in Deutschland und was im Inland zu versteuern ist.

Dadurch, dass die Genossenschaft Konzernrechte nutzt, hat sie ebenfalls Steuerbegünstigungen, die man sonst nirgendwo hat. Daher sind Genossenschaften für eine Konzerngestaltung hochinteressant. 

Die Erbschaftsteuer fällt bei der Genossenschaft faktisch weg, denn die Genossenschaft wird einfach durch die bestehenden Mitglieder fortgeführt oder unterliegt dem Schenkungssteuerfreibetrag. Das eingezahlte Kapital unterliegt den Erbschaftsteuerfreibeträgen, die für Ehefrauen 500.000 €, für Kinder 400.000 € und für Dritte 20.000 € betragen. Sie können Ihren Anteil praktisch an jeden vererben.

Weitere Informationen zu Genossenschaften finden Sie auf unserem Podcast Perspektive Ausland und unseren Websites Wohnsitz Ausland, Auslandsunternehmen, und auf LinkedIn.

 
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