Yacht kaufen - Was Sie zu Kosten und Umsatzsteuer wissen müssen
Wollen Sie eine Yacht erwerben und planen, privat damit in den Gewässern der EU unterwegs zu sein? Dann müssen Sie neben den Kosten für den Kauf mit einer erheblichen Belastung durch die Umsatzsteuer rechnen.
Rund um die mit einer Yacht verbundene Umsatzsteuer kursieren viele Mythen. Im aktuellen Podcast auf Perspektive Ausland erklärt Rechtsanwalt und Yacht-Experte Henning Schwarzkopf, was in Sachen Umsatzsteuer wirklich stimmt und was Sie außerdem hinsichtlich der Kosten für eine Yacht beachten sollten.
Die Umsatzsteuer - ein Kostenfaktor beim Yachtkauf
Kaufen Sie als Privatperson eine Yacht und halten sich damit überwiegend im EU-Raum auf, ist die Zahlung der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer Pflicht. Rechtsgrundlage hierfür bildet die EU-Richtlinien 2006/112/EG, nach der sich Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der EU sowie von dort ansässigen Personen genutzt werden, im sogenannten steuerrechtlich freien Verkehr befinden müssen.
Dementsprechend muss für jede Yacht, die sich auf Dauer innerhalb der EU aufhält, mindestens einmal Umsatzsteuer gezahlt worden sein. Als Nachweis für die Umsatzsteuer dient der Kaufvertrag, den Sie vom Händler erhalten haben und auf dem die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Alternativ können auch Dokumente wie die Lieferbescheinigung mit Angabe der Umsatzsteuer oder Verzollungsunterlagen der Vorlage dienen.
Erwerb der Yacht außerhalb der EU
Ein Erwerb der Yacht außerhalb der EU und die spätere Einfuhr der Yacht in EU-Gewässer stellt in Sachen Umsatzsteuerbefreiung keine Lösung dar, denn wenn Sie die Yacht in die EU einführen, sind Sie zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet.
Anders verhält es sich, wenn die Yacht unter keiner EU-Flagge fährt und keiner Person (juristisch oder natürlich) gehört, die in der EU ansässig ist. Dann könnten Sie mit Ihrer Yacht bis zu 18 Monate lang EU-Gewässer befahren, nachdem Sie eine entsprechende Bewilligung bei der zuständigen Zollbehörde eingeholt haben.
Kommerzielle Nutzung der Yacht
Auch beim Erwerb zum Zweck der kommerziellen Nutzung der Yacht wird die Umsatzsteuer fällig. In diesem Fall jedoch kann der Unternehmer die Vorsteuer ziehen oder sich im Rahmen des Vorsteuer-Verfügungsfahrens zurückholen.
Voraussetzung für diese Möglichkeit ist die tatsächliche und nachweislich gewerbliche Nutzung der Yacht. Wer mit einem Unternehmen eine Yacht kauft und nutzt, muss dementsprechend bei privater Verwendung auch die übliche Charter zahlen.
Eine steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeit bietet im Rahmen der legalen, vorteilhaften Steuergestaltung das Malta-Service-Lease-Scheme. Dabei wird in Malta eine Kapitalgesellschaft gegründet, die anschließend die Yacht an den Nutzer bzw. Eigner vermietet. Dieser zahlt auf die Nutzung Mehrwertsteuer, bis er nach einigen Jahren die Gesellschaft liquidieren und die Yacht in Privatbesitz nehmen kann.
Das Malta-Service-Lease-Scheme kann allerdings eine ganz individuelle Planung notwendig machen, weshalb dahingehend eine Beratung durch einen Steuerexperten zu empfehlen ist.
Kosten langfristig kalkulieren
Neben dem Kaufpreis und der gegebenenfalls fällig werdenden Umsatzsteuer gibt es beim Yachtkauf langfristige Kosten, die unbedingt in die Kostenkalkulation mit einfließen sollten.
Dazu gehören je nach Länge und Verwendungszweck der Yacht Kosten für die Crew. Hinzu kommen Wartungskosten. Im Durchschnitt ist hierbei mit Kosten in Höhe von 1 % des Kaufpreises zu rechnen. Darüber hinaus stellen Liegeplätze einen Kostenfaktor her, der allerdings je nach Land und Liegeort beträchtlich schwanken kann. Dementsprechend lohnt es sich, sich von vornherein über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren.
Erwägen Sie den Kauf einer Yacht und wollen Fragen der Steuergestaltung von vornherein in Ihre Überlegungen mit einbeziehen? Dann beraten wir Sie dahingehend gern.