Brexit

Brexit & EU-Insolvenz: Das Ende der England-Insolvenz für EU-Bürger?

Wir raten vom englischen Insolvenzverfahren ab. Seit 2016 können Sie auch in Irland die EU-Insolvenz nach englischem Muster durchlaufen

Keine England-Insolvenz nach dem Brexit

Seit Tony Blair hatte England eines der verbraucherfreundlichsten Insolvenzrechte der EU. Damit stellte die britische Insolvenz lange Zeit für viele eine beliebte Option dar. Mit dem Brexit ändert sich das und EU-Bürger können nicht mehr von dem System profitieren.

Und nun?

Irland-Insolvenz als Alternative nach dem Brexit

Kein Grund zur Sorge, seit 2016 gibt es eine gleichwertige Alternative zur England-Insolvenz: das Insolvenzverfahren in Irland.

Auch in Irland folgt dem englischen Beispiel. Die Restschuldbefreiung (also die komplette Entschuldung) erfolgt dort ebenfalls automatisch nach 12 Monaten (einschl. Vorbereitung ist mit 18 Monaten Zeitaufwand zu rechnen).

Der Clou dabei ist auch beim irischen Verfahren: Der europäische Gerichtshof hatte verfügt, dass eine in der EU erlangte Restschuldbefreiung auch in jedem anderen EU-Staat anerkannt werden muss, in dem das Insolvenzverfahren im Wesentlichen mit dem Verfahren zu vergleichen ist, in dem die Restschuldbefreiung erlangt wurde.

Dies bedeutet konkret, dass man durch eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Irland ein deutsches Insolvenzverfahren vermeiden kann. Nach 18 Monaten ist man schuldenfrei und den deutschen Gläubigern wird der Titel auf Basis der irischen Restschuldbefreiung entzogen.

Unsere Kanzlei hat seit 2007 über 100 Mandanten erfolgreich bei der Erlangung der Restschuldbefreiung unterstützt. Wir haben uns dabei vor allem auf Mandanten mit hohen Verbindlichkeiten (also Schulden über 1 Millionen Euro) konzentriert.

Mehr rund um unser Angebot zur Irland-Insolvenz finden Sie hier.

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.