Brexit & Umsatzsteuer
Großbritannien verschiebt Brexit-Einfuhrerklärungen auf Januar 2022
Die britische Regierung hat heute angekündigt, dass sie den bestehenden Aufschub der Einfuhrzollanmeldungen nach dem Brexit vom 1. Juli 2021 bis zum 1. Januar 2022 verlängern wird.
Die Regierung stellte einen überarbeiteten Zeitplan für die Einführung von Kontrollen vor, der auch die Möglichkeit vorsieht, Einfuhranmeldungen bis zum 1. Januar 2022 aufzuschieben.
Die Sicherheitserklärungen werden ebenfalls bis zum 1. Januar 2022 aufgeschoben. Außerdem wird es bis 2022 keine Warenkontrollen mehr von SPS-Produkten geben. Für lebende Tiere und Pflanzen mit geringem Risiko wird es bis zum 1. März 2022 zudem auch keine Grenzkontrollen geben.
Die Vorabanmeldung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs wird auf den 1. Oktober 2021 verschoben. Diese sollten eigentlich am 1. April 2021 beginnen.
Die Voranmeldepflicht für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO), bestimmte tierische Nebenprodukte (ABP) und Hochrisiko-Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (HRFNAO) wird erst ab dem 1. Oktober 2021 gelten. Die Anforderungen für Ausfuhrgesundheitsbescheinigungen für POAO und bestimmte ABP werden zum selben Zeitpunkt in Kraft treten.
Zollanmeldungen für die Einfuhr sind weiterhin erforderlich, aber die Möglichkeit, dass System der aufgeschobenen Zollanmeldung zu nutzen und bis zu sechs Monate nach der Einfuhr der Waren zusätzliche Anmeldungen einzureichen, wurde bis zum 1. Januar 2022 verlängert.
Sicherheitserklärungen für Einfuhren werden erst ab dem 1. Januar 2022 erforderlich sein.
Physische SPS-Kontrollen für POAO, bestimmte ABP und HRFNAO werden erst ab dem 1. Januar 2022 erforderlich sein. Zu diesem Zeitpunkt werden diese an den Grenzkontrollstellen stattfinden.
Physische SPS-Kontrollen von Hochrisikopflanzen werden ab dem 1. Januar 2022 an den Grenzkontrollstellen stattfinden und nicht mehr am Bestimmungsort.
Für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko werden ab dem 1. Januar 2022 Voranmeldepflichten und Dokumentenprüfungen, einschließlich Pflanzengesundheitszeugnissen, vorgeschrieben.
Ab März 2022 werden an den Grenzkontrollstellen lebende Tiere sowie Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse mit geringem Risiko kontrolliert.
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