Brexit & Umsatzsteuer
Brexit: Die Rolle des EU-Fiskalvertreters für Einfuhrzölle & Einfuhrumsatzsteuer
Gemäß des Brexit-Deals zwischen EU & UK verlangt die EU, dass britische Exporteure einen speziellen Fiskalvertreter für die Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer bestellen. Hier erfahren Sie mehr zu den Pflichten dieses Fiskalvertreter.
Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, müssen für die Zwecke der Zollabfertigung und der Einfuhrumsatzsteuer einen in der EU ansässigen Fiskalvertreter benennen. Dies ist eine Anforderung des Unionszollkodex (UCC) der EU, wenn der Importeur keine EORI-Nummer vorweisen kann, die mit einer EU-Ansässigkeit verbunden ist. Der indirekte Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für alle fälligen Zölle (Tarife) und die Einfuhrumsatzsteuer, da er als indirekter Vertreter handelt (siehe unten).
Ein einziger EU-Vertreter kann seinen Kunden in jedem EU-Mitgliedstaat für die Zwecke der Zolleinfuhr vertreten. Dies ist eine von der Mehrwertsteuer-Fiskalvertretung getrennte Anforderung.
Es gibt zwei Formen der Zollvertretung. In beiden Fällen muss der Vertreter offiziell bei seinem örtlichen Finanzamt registriert sein:
Direkte Vertretung
Der Zollvertreter handelt im Namen und im Auftrag einer anderen Partei, die in der EU ansässig ist. Die vertretene Partei ist der Anmelder und muss alle Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der Anmeldung ergeben. Der Anmelder ist für die Führung der Aufzeichnungen und die Erstellung eines Prüfpfads verantwortlich. Der Bevollmächtigte ist nur im Falle beruflicher Fahrlässigkeit verantwortlich.
Indirekte Vertretung für Nicht-EU-Importeure
Der indirekte Zollvertreter handelt in seinem eigenen Namen als Einfuhranmelder. Er gibt die Zollanmeldung nicht selbst ab. Der Zollvertreter muss jedoch einen vollständigen Prüfpfad für die Zollanmeldung aufrechterhalten. Der indirekte Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für alle Zollverbindlichkeiten, die sich aus den zollrelevanten Vorgängen ergeben.
Bei falsch angemeldeter oder nicht gezahlter Einfuhrumsatzsteuer oder Zöllen wird der Zoll höchstwahrscheinlich den indirekten Vertreter belangen, da es keine andere in der EU ansässige Partei gibt, gegen die er vorgehen könnte. Der Zollagent sollte sicherstellen, dass er über vertragliche Vereinbarungen verfügt, die ihn vor einer Nichteinhaltung der Vorschriften durch seinen Kunden schützen.
Welche Regelungen nach dem Brexit wiederum für den Import aus der EU nach UK gelten, lesen Sie hier.
Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit
Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.
Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.
Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.
Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.
Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.
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