Limited Liability Partnership: Buchhaltung und Jahresabschlüsse
Eine Limited Liability Partnership Company ist dazu verpflichtet, nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss bei HMRC zu entrichten. Vorauszahlung £1200
Dieses Leistungspaket richtet sich an Mandanten die Partner einer LLP sind und Unterstützung bei der Buchhaltung und Errichten der Steuererklärung brauchen. Wir gehen davon aus, dass die Buchhaltung nicht erledigt ist. Sollte sie es doch sein, erfragen Sie bitte ein Angebot.
Gesetzliche Anforderungen
Die Limited Liability Partnership Company, kurz LLP unterscheidet sich nur kaum von den gesetzlichen Anforderungen der limited company. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die LLP keine Körperschaftsteuer entrichten muss und von daher auch keine Körperschaftsteuererklärung einzureichen ist. Stattdessen wird jeder Partner einer LLP individuell via Self-Assessment für die Gewinne des Unternehmens bei HMRC besteuert. Das heißt das Unternehmen an sich zahlt keine Steuern, sondern die beteiligten Partner müssen für die Steuern der LLP aufkommen.
Genauso wie die limited company muss die LLP einen Jahresabschluss bei HMRC einreichen. Alle Partner erhalten eine Kopie des Jahresabschlusses. Außerdem muss die LLP ein confirmation statement, einen Jahresbericht beim companies house einreichen. Zudem ist die LLP dazu verpflichtet ein People with significant control register (PSC) zu führen und beim companies house hinterlegen. Dadurch wird festgestellt, wer die LLP leitet und wie viel Einfluss und Bestimmungsrechte die einzelnen Partner haben. Hat das Unternehmen die gesetzlich vorgegebene Umsatzgrenze von £85.000 in den letzten zwölf Monaten überschritten, so ist die Anmeldung zur Umsatzsteuer notwendig.
Die Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses liegt bei bei der schriftlichen Einreichung bis zu neun Monaten nach dem Bilanzstichtag. Der Jahresbericht muss mindestens alle zwölf Monate beim companies house hinterlegt werden. Die Frist beläuft sich hier normalerweise auf bis zu zwei Wochen nach dem jährlichen Gründungsdatum des Unternehmens. Die Umsatzsteueranmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach überschreiten von £85.000 registriert werden.
Wir brauchen von Ihnen
Alle relevanten Unterlagen zur Buchhaltung auf Papier oder als Scan: Kontoauszüge, Barbelege für jegliche Ausgaben wie zum Beispiel Reise- und Betriebskosten, Lieferantenrechnungen sowie jegliche Belege zu den Einnahmen, Kundenrechnungen etc.
Eine Aufstellung der Anteile jedes einzelnen Partners, sowie deren Unique Taxpayer Reference Nummern (UTR) und die National Insurance Nummern (NINOS)
Unterschriebenes 64-8 Formular, damit wir Sie beim UK Finanzamt vertreten können (falls nötig)
Im Falle das einer der Partner eine limited company ist brauchen wir die notwendigen Informationen zum Unternehmen.
Enthaltene Leistungen
Buchhaltung
Erstellung des Jahresabschlusses
Filing beim Companies House und HMRC (wenn uns der elektronische Authentication Code vorliegt)
Nach Anforderung Erstellung der individuellen Self-Assessment Erklärungen der individuellen Partner
Erstellung und Einreichung des Jahresberichts beim companies house
Alle amtlichen Gebühren sind im Honorar enthalten
Bearbeitungszeit
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 30 Tagen. Einen genauen Termin wird Ihnen der, mit der Arbeit betraute, Accountant (Bilanzbuchhalter) mitteilen.
Beachten Sie, dass wir erst mit der Arbeit beginnen, wenn wir Ihre Zahlung und alle Unterlagen erhalten haben.
Honorar
Für die Kontierung der Buchhaltungsunterlagen und dem Erstellen des Jahresabschlusses berechnen wir im Voraus einen Betrag von £1200 als Anzahlung. Die restliche Summe wird nach Aufwand berechnet und ist nach Abschluss des Services zu entrichten.
Gerne führen wir für eine genauere, individuelle Preisbestimmung im Voraus eine Aufwandseinschätzung durch. Bitte kontaktieren Sie uns dazu persönlich vor dem Bestellvorgang.
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