Kurzarbeit, Steuerstundung & Co: Was Arbeitgeber und Unternehmer in UK zu Coronazeiten wissen müssen

Wer ein Unternehmen in UK betreibt oder dort sogar Mitarbeiter beschäftigt, der fragt sich: Was muss ich vor dem Hintergrund der Coronakrise nun tun? Hier erhalten Sie Antworten zu den dringendsten Fragen:

Die Vereinigten Staaten, also die USA und UK sind eigentlich stolz auf ihre stark liberal orientierten Arbeitsmärkte. Das bedeutet, dass Unternehmen in schwierigen Zeiten schnell Mitarbeiter entlassen können, sie jedoch danach auch genauso schnell wieder einstellen. Flexibilität ist das Stichwort und war lange Zeit der Stolz dieser Nationen. Doch wir leben momentan in besonderen Zeiten. Und unter dem Einfluss von Corona finden auch Veränderungen im UK statt. Dieser Artikel informiert über die neu eingeführte Kurzarbeit, Furlough, im Vereinigten Königreich, die Probleme, die diese mit sich bringt und wie man sie als Arbeitgeber nutzen kann.

Kurzarbeit im UK

Es ist eine der bemerkenswertesten Ankündigungen in der Geschichte des Arbeitsrechtes in Friedenszeiten, sagt das Institut für Angestelltenrechte in England. Denn mit der am 01. März eingeführten Neuerung lehnt sich der UK stark an das in Deutschland schon länger bekannte System der Kurzarbeit an, welches bereits bei der Finanzkrise 2009 in Deutschland zum Einsatz kam. Und die Firmen in England stürzen sich auf das Angebot, da es Ihnen ermöglicht, Mitarbeiter in der Krise behalten zu können, ohne sie bezahlen zu müssen.

Nach der Freischaltung des Portals auf den Internetseiten der englischen Regierung gab es bereits in der ersten halben Stunde über 67000 Anträge. Mittlerweile bezahlt der englische Staat eins von fünf Gehältern, also ganze 20 Prozent. Aber wie kam es zu dieser Entscheidung und wie kann man als Unternehmer auf diese großzügige Hilfe zurückgreifen?

Info: Was ist eigentlich Kurzarbeit?

Die Kurzarbeit in Deutschland ist ein System, bei dem Firmen, die sich in einer momentanen finanziellen Notsituation befinden, Mitarbeiter nur noch teilweise oder gar nicht mehr beschäftigen können, ohne diese entlassen zu müssen. Die Mitarbeiter bekommen dann aus der Arbeitslosenversicherung eine Teilzahlung ihres Gehaltes, die vom Arbeitgeber aufgestockt werden kann, aber meist nicht dem vollen Gehalt entspricht. Üblicherweise sind es 60 – 80 Prozent des Nettogehaltes.

Sobald der Arbeitgeber die schwierige Zeit überwunden hat, können die Mitarbeiter ihre Arbeit wieder mit vollem Gehalt fortsetzen. Vorteile sind hier für beide Seiten ersichtlich. Die Arbeitnehmer verlieren zwar für einige Zeit Teile ihres Gehaltes, werden jedoch nicht entlassen und müssen nicht auf Arbeitssuche gehen. Der Arbeitgeber kann durch die Einsparung der Gehälter in schwierigen Zeiten sein Unternehmen retten, muss jedoch keine Mitarbeiter entlassen, die meist lange Erfahrung mit sich bringen und nur schwer zu ersetzen sind.

Kurzarbeit in Deutschland gibt es bereits seit über 100 Jahren, besonders das Baugewerbe hat oft darauf zurückgegriffen, um beispielsweise witterungsbedingte Phasen ohne Arbeit überstehen zu können. Richtig bekannt wurde die Kurzarbeit jedoch während der Finanzkrise im Jahr 2009, bei der über eine Million Arbeitnehmer in Kurzarbeit gehen mussten, was den Staat etwa fünf Milliarden Euro kostete, aber mehr als 300.000 Arbeitsplätze rettete.

Was macht UK anders?

Der wohl größte Unterschied des neu eingeführten „Job Retention Scheme“ in England zur traditionellen Kurzarbeit in Deutschland ist, dass die Arbeitszeit von Mitarbeitern nicht reduziert werden kann. Greift man auf die Hilfen des Staates zurück, darf der betroffene Mitarbeiter gar nicht mehr arbeiten, dafür werden jedoch 80 Prozent seines Gehaltes vom Staat bezahlt und das bis zu 2500 £.

Die Begründung für diese weitaus simplere Methode ist, dass die kurzfristige Gestaltung eines ausgeprägteren Kurzarbeitersystems im Angesicht der Coronakrise nicht möglich war. Mitarbeiter bleiben entweder mit voller Arbeitszeit am Arbeitsplatz und werden ganz normal bezahlt, oder sie arbeiten überhaupt nicht mehr und bekommen vom Staat 80 Prozent ihres Gehaltes. Eigentlich hört sich das nach einer guten Lösung an.

Und es ist definitiv eine Möglichkeit, die viele englische Firmen nutzen. Ein Fünftel der englischen Firmen wollen das Furlough-Geld auf alle ihre Mitarbeiter anwenden und mehr als ein Drittel möchten 75% in die angelsächsische Kurzarbeit schicken. Was sich zuerst einmal auf dem Papier gut liest, bringt selbstverständlich auch viele Probleme mit sich.

Die Schwächen der englischen Kurzarbeit

Zunächst einmal ist hier die finanzielle Last zu nennen, die auf den englischen Staat zukommen. Es wird vermutet, dass die 11 Millionen Kurzarbeiter, die in den ersten drei Monaten vermutet werden, bis zu 40 Millionen Pfund kosten werden. Eine riesige Summe. Aber auch die Arbeitgeber stoßen an ihre Grenzen.

Daran ist vor allem die Unflexibilität des Job Retention Scheme schuld. Diese ist am Besten mit einem Beispiel zu erklären: Will und Peter sind beide Mitarbeiter in einem mittelständigen Unternehmen. Sie sind die einzigen zwei Arbeitnehmer, die sich mit einer bestimmten Aufgabe gut auskennen. Ihr Arbeitgeber entscheidet sich aus finanziellen Gründen, Will in Furlough zu schicken. Drei Tage später erkrankt jemand in Peters Freundeskreis am Coronavirus und er muss zwei Wochen in Quarantäne.

Aufgrund der Starrheit des Kurzarbeitsystems kann der Arbeitgeber Will nicht bitten, zurück zur Arbeit zu kommen, selbst wenn dieser gerne wollte. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Regierung des UK diese Schwäche natürlich erkannt hat und deshalb plant, in der Verlängerung des Job Retention Scheme ab August auch die Rückkehr der Mitarbeiter in Teilzeit zu ermöglichen.

In diesem Falle wäre der Vergleich zum deutschen Kurzarbeitergeld dann noch treffender. Welche Voraussetzungen man als Arbeitgeber im UK erfüllen muss und wo man das Kurzarbeitergeld beantragt, erfahren Sie jetzt.

Wie kann ich als Arbeitgeber im Vereinigten Königreich Kurzarbeitergeld für meine Mitarbeiter beantragen?

Die Vorraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld im UK sind erstaunlich simpel. Der Arbeitgeber muss lediglich im Besitz eines englischen Bankkontos sein und außerdem bei PAYE online angemeldet sein. Arbeitgeber sind normalerweise sowieso dort angemeldet, um Meldungen über die Gehälter ihrer Mitarbeiter an das englische Finanzamt (HMRC) zu übermitteln.

Das Furlough-Geld gilt nicht nur für Mitarbeiter in Vollzeit, sondern auch in Teilzeit und sogar freie Mitarbeiter. Die einzige Bedingung: Arbeitnehmer, die Geld aus dem „Job Retention Scheme“ erhalten, dürfen unter keinen Umständen weiter arbeiten. Ganz besonders ist, dass sogar Mitarbeiter, denen Ende Februar gekündigt wurde, wieder eingestellt werden können, um ihnen das Kurzarbeitergeld zur Verfügung zu stellen.

Der Beginn des Job Retention Scheme war am 01. März und ist zunächst einmal für vier Monate geplant, eine Verlängerung ist jedoch bereits genannt worden und soll bis Ende Oktober laufen. Sollten Sie Mandant unserer Kanzlei sein und noch weitere Fragen haben, oder gerne durch den Antragsprozess begleitet werden, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei allen nötigen Schritten.

Kann ich vom englischen Staat finanzielle Hilfe für meine Firma im UK bekommen?

Die einfache Antwort ist ja, aber das ganze stellt sich natürlich insgesamt viel komplizierter dar. Auf der offiziellen Internetseite der Regierung des UK wird Besitzern von Firmen eine Menge an Informationen und auch finanzielle Hilfe angeboten. Außerdem kann man sich durch einen Fragebogen manövrieren, indem zum Beispiel festgestellt wird, wie viele Mitarbeiter man beschäftigt, oder wie viel Umsatz man im letzten Jahr gemacht wird. J

e nachdem, wie man die Fragen beantwortet hat, werden verschiedene Darlehen angeboten, die alle speziell für die Coronakrise eingerichtet wurden. So bekommt man beispielsweise bis zu 50.000 Pfund, die erst nach 12 Monaten zurückgezahlt werden müssen, wenn man nachweisen kann, dass der Coronavirus die eigene Firma negativ beeinflusst hat und man nicht bereits 2019 finanzielle Probleme hatte.

Falls Sie ein Unternehmen im UK betreiben und auf der Suche nach Beratung sind, empfiehlt es sich jedoch, diese Flut an Informationen nicht alleine anzugehen, sondern auf unsere Hilfe zurückzugreifen. Wir kennen uns als Experten mit dem Steuersystem des UK auch in dieser Notlage bestens aus und sind immer zu einem kostenlosen Infogespräch bereit. Dies könnte besonders hilfreich sein, wenn sie an folgendem Angebot der UK-Regierung Interesse haben:

Aufschiebung der VAT-Steuern für Firmen im UK

Um eine weitere finanzielle Last von den Schultern der Firmen im UK zu nehmen, bietet die Regierung an, dass alle VAT-Steuern, die zwischen dem 20. März und dem 30. Juni 2020 bezahlt werden sollten, bis auf den 31. März 2021 verschoben werden können. Diese fast einjährige Frist ist ein wirklich großzügiges Angebot, auf dass man auf jeden Fall zurückgreifen sollte, sofern es nötig ist. V

AT MOSS oder Import VAT sind jedoch nicht betroffen, lediglich die normalen monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen. Trotzdem besteht der UK auf die rechtzeitige Einsendung der Steuererklärung. Da diese vor allem in diesen schwierigen Zeiten eine große Belastung für Sie darstellen kann, zögern sie nicht uns dafür mit ins Boot zu nehmen.

 
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Warum Firmen in der UK das Land nach dem Brexit nicht allzu eilig verlassen sollten

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