7 Vorteile der UK PLC im Vergleich zur AG

Es gibt verschiedene Szenarien, welche die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordern: Vielleicht planen Sie eine Kapitalmassnahme. Oder eine M&A-Transaktion steht an. Oder Sie befassen sich mit der Kapitalbeschaffung. Vielleicht geht es auch um die Installation einer Holding-Gesellschaft.

Nicht immer ist hier der beste Standort der zu gründenden Aktiengesellschaft eindeutig gegeben. Sicher, wem es rein um den lokalen Bezug geht, der gründet der Einfachheit halber am besten eine AG in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Ob diese Standorte ideal sind, wenn es um einen internationalen Kontext geht oder Sie besondere Anforderungen haben, ist allerdings schon schwieriger zu beantworten. Denn oftmals hat man den Eindruck, dass gerade die AG wenig flexibel ist und in manchen Konstellationen zu wenig Spielraum lässt.

Ein solcher Fall wäre unter anderem, wenn eine Kaptialerhöhung per Sacheinlage geplant ist. Nicht selten ist diese in einer AG nur unter großen Mühen zu bewerkstelligen, vor allem wenn das notwendige Wertgutachten eine Herausforderung darstellt.

In diesen und anderen Fällen ist die UK PLC (Public Limited Company) potentiell eine willkommene Alternativlösung. Die PLC ist nicht nur "internationaler" als eine AG, sie bietet auch die nötige Beweglichkeit, die man oft bei der AG vermisst. Und die PLC bleibt auch vor dem Hintergrund von Brexit weiter attraktiv.

Im folgenden haben wir sieben wichtige Vorteile der PLC gegenüber der AG kurz beschrieben: Die sieben wichtigsten Vorteile der UK PLC gegenüber der AG sind:

1. Geringes Stammkapital: 
Das Mindest-Stammkapital bei der Gründung der PLC liegt bei nur £50.000 (ca. €55.000; AG: €100.000). Davon müssen mindestens 25% auf das Konto der Gesellschaft einbezahlt werden.

2. Stammkapital in beliebiger Währung: 
Das Stammkapital bei der PLC kann z.B. in Pfund, Euro, US-Dollar geführt werden.

3. Geringer Aktien-Nennwert: 
Der Nennwert pro Aktie kann bei der PLC £0,01 sein. Die AG schreibt einen Nennwert von mindestens €1 vor.

4. Einfache Kapitalerhöhung per Sacheinlage: 
Diese ist, anders als bei der AG, ohne Wertgutachten möglich.

5. Unkomplizierte Vergabe einer WKN/ISIN: 
Vergabe durch die Börse in London in 10 Tagen oder weniger.

6. Außerbörsliche elektronische Ausgabe der Aktien: 
Die Aktien der PLC können auch ohne Börsenlisting elektronisch in alle gängigen Depots der Gesellschafter (z.B. bei Consors, Sparkasse, Volksbank etc.) übertragen werden.

7. Ideales Vehikel für einen Börsengang: 
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Börsengang der Gesellschaft erwägen, z.B. bei der Nasdaq First North in Kopenhagen, ist die UK PLC das ideale Vehikel.

Die Steuerkanzlei St Matthew mit Sitz in London gründet und betreut UK PLCs seit 2006 und hilft bei allen Aspekten der für die Kapitaleinwerbung notwendigen Konfiguration der Gesellschaft – bis hin zum Börsengang. Die Kanzlei ist Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um UK Steuer und Gesetz.

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