Den passenden Namen für eine Limited finden

Einen Namen für eine Firma zu finden ist oftmals schwer und als ob das nicht genug wäre, kommen noch die Bestimmungen des Companies House hinzu.

Was es alles zu beachten gilt, fasst die Steuerkanzlei St.Matthew hier kurz und prägnant für Sie zusammen.

Bevor man sich jedoch mit den Anforderungen des Companies House beschäftigt, sollte man sich bewusst machen, ob der Name -sowohl aus finanziellen als auch aus Marketing betreffenden Gründen- die Dienstleistungen oder Produkte des Unternehmens für potenzielle Kunden angemessen beschreibt.

Außerdem ist es hilfreich, sich darüber zu informieren, ob die Internet-Domain für den ausgewählten Namen noch verfügbar ist, damit man auch online unter diesem Namen zu finden ist.

Was die Bestimmungen des Companies House bezüglich der Namensgebung angeht, sind die ersten beiden Kriterien allgemein nachvollziehbar. Der Name darf nicht beleidigend oder diskriminierend sein. Zudem dürfen in der Firmenbezeichnung keine Worte oder Ausdrücke enthalten sein, die als kritisch oder sensibel angesehen werden könnten.

Falls letzteres der Fall sein sollte, so wenden Sie sich an das Companies House und holen Sie sich dort die Erlaubnis ein, die Worte oder Ausdrücke dort benutzen zu dürfen, wo es nötig ist.

Die nächste Regulierung dient dazu, andere Unternehmen bzw. deren Namen zu schützen. Deshalb ist es erforderlich, zu überprüfen, ob der gewünschte Name keine Ähnlichkeiten zu anderen Firmennamen aufweist oder sogar größere Übereinstimmungen bis hin zu identischen Namen zu erkennen sind. Um herauszufinden, ob Ihr ausgesuchter Name noch verfügbar ist, wenden Sie sich an das Companies House unter +44 (0)303 1234 500 oder nutzen Sie den Online-Dienst. Das Companies House verlangt, dass Sie alle Namen in den vorhandenen Registern mit Ihrem Namen vergleichen, um sicherzugehen, dass Ihr ausgewählter Name geeignet ist.

Der letzte Schritt vor der Übermittlung Ihrer „company registration application form“ ist, dass der Name Ihres Unternehmens den Namenszusatz „Limited“ oder „Ltd“ enthält. Entsprechendes gilt bei einer Public Limited Company.

Für alle weiteren Fragen einer Limitedgründung im UK steht Ihnen unser kompetentes Team der Steuerkanzlei St.Matthew gerne zur Verfügung.

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