Employer Annual Return online ausfüllen oder Strafe bezahlen – HMRC zieht an

Nachdem 2006 alle Firmen mit mehr als 50 Angestellten dazu angehalten wurden ihre Employer Annual Returns online auszufüllen, kommen dieses Jahr die Firmen von 5 bis 50 Angstellten hinzu.

Der Employer Annual Return ist ein Formular (P35/P14), das beim HMRC (das englische Finanzamt) jedes Jahr vom Arbeitgeber eingereicht werden muss und verschiedene Informationen von Angestellten enthält.

Für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Angstellten gab es bis du diesem Jahr noch ein Wahlrecht dieses Formular auf Papier oder online auszufüllen. Mittlere Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten müssen schon seit dem Jahr 2006 ihr Employer Annual Return online übermitteln.

Das HMRC versucht somit die Flut von Papier ein wenig einzudämmen und den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Einigen mittelständischen Unternehmen passt dies jedoch gar nicht. Verschiedene Arbeitgeber haben sich zu kleinen Gruppen zusammengeschlossen, um gegen die Online-Übermittlung zu protestieren. Es stört sie, dass sie kein Wahlrecht mehr haben, ob sie die Formulare Online oder auf Papier ausfüllen. Nach ihrer Meinung ergibt sich so nicht für alle Arbeitgeber eine Erleichterung.

Der Erfolg dieser Gegenbewegung ist sehr fraglich, denn die Online-Übermittlung findet breiten Anklang, nicht nur seitens des HMRC, sondern auch von einer Vielzahl von Arbeitgebern. Die meisten hatten bereits in den letzten Jahren viele Fomulare online ausgefüllt.

Nächstes Jahr werden dann auch kleine Unternehmen mit bis zu fünf Angstellten dazu verpflichtet, ihren Employer Annual Return online auszufüllen und bekommen somit noch ein Jahr Aufschub.

Wer seinen Employer Annual Return trotz der Online-Pflicht immer noch in Papierform an das HMRC sendet, muss mit einer Strafe rechnen, teilte das Finanzamt mit.

Wenn Sie auch Geschäftsführer einer Firma mit Angestellten sind und den Annual Return übermitteln müssen, sich jedoch nicht gut im englischen Steuersystem auskennen, wenden Sie sich an StMatthew. Die deutsche Steuerkanzlei in Großbritannien bietet Ihnen verschiedene Services an, unter anderem kümmern wir uns auch um Ihren Employer Annual Return.

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