Einkommensverzichtprogramme werden künftig mit Mehrwertsteuer belegt
Viele Unternehmen im U.K. stellen ihren Angestellten Fahrräder zum Pendeln zu Verfügung im Austausch für reduzierten Lohn oder Gehalt. Für Unternehmer stellte dies eine Möglichkeit dar, während der Wirtschaftsflaute mehr Bargeld zur Verfügung zu haben, während die Angestellten keinen Nachteil von dem Lohn- oder Gehaltsverzicht haben sollten. Vom 1. Januar 2012 an wird das britische Finanzamt HMRC diesen Lohnverzicht mit einer vom Arbeitgeber zu bezahlenden Mehrwertsteuer belegen und damit zumindest einen Teil der Vorteile dieser Programme zunichte machen.
Das HMRC wurde in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu verpflichtet sogenannte mit-dem-Fahrrad-ins-Geschäft-Programme mit Mehrwertsteuer in der Höhe des Lohnverzichts zu belegen. Andere Programme von Arbeitgebern, wie z.B. Kindergartengutscheine, sind ebenfalls betroffen. Barry Stocks, ein Geschäftspartner der Steuerberatungsfirma Longboat VAT Advisers LLP, sagte diese Änderung der Steuergesetze im nächsten Jahr Mehrkosten für britische Unternehmer von über £100 verursachen werde.
Er erläuterte weiter, dass nicht nur die mit-dem-Fahrrad-ins-Geschäft-Programme betroffen seien, sondern alle Programme, die Lohnverzicht im Austausch für eine andere geldwerte Leistung anbieten. Seiner Meinung nach werden die Vorteile dieser Programme durch die neue Besteuerung ausgemerzt, und er empfiehlt Firmen, die solche Programme anbieten, sie genau zu überprüfen und sich gut auf die Änderungen vorzubereiten. Falls Sie solche Programme anbieten kann Ihnen die Steuerkanzlei St. Matthew dabei helfen.
Der Fall, der dem Europäischen Gerichtshof vorlag, befasste sich mit flexiblen Lohn- und Gehaltszahlungsprogrammen der Pharmafirma AstraZeneca, die Einkaufsgutscheine als Alternative zu Gehalts-und Lohnzahlungen anbot. Das Gericht befand, dass der Wert der Einkaufsgutscheine in direktem Verhältnis zum Lohn- oder Gehaltsverzicht stand und deswegen mehrwertsteuerpflichtig sei.
Das HMRC erklärte, dass dieses Prinzip auch andere Programme betreffe, als nur diejenigen, die Gutscheine ausgeben. Andere Programme, die von der neuen Besteuerung betroffen sein werden, schließen Lebensmittel und Verpflegungsprogramme ein, sowie Dienstwagen, falls diese mit einem Lohnverzicht erkauft werden.