PAYE online – Was es Wichtiges zu wissen gibt

Schon seit längerem wird nun über die Lohnsteuer und deren Übermittlung an das Finanzamt diskutiert. Seit diesem Jahr müssen alle Daten elektronisch ausgefüllt werden. Das Credo dieser Aktion ist weniger Aufwand. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall auch eintreten wird.

Die Änderung gilt für alle Firmen mit mehr als fünf Angestellten. Sie müssen bis zum 19. Mai alle erforderlichen Daten übermittelt haben. Wer dies nicht tut, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Doch wie funktioniert die ganze Sache überhaupt? Zu Beginn muss man sich auf der Seite des Finanzamtes für die Online-Übermittlung anmelden und bekommt dann innerhalb von einer Woche die erforderlichen Daten per Post zugesandt. Wer dies noch nicht getan hat,  dem läuft die Zeit davon.

Sobald man das Antwortschreiben mit den notwendigen Daten erhalten hat, kann man loslegen:  Alle erforderlichen Informationen zusammentragen und an der vorgesehenen Stelle eintragen.

Oft kommt es hier zu Komplikationen und es unterlaufen Fehler. In diesem Fall muss man sich das Formular (P35) doch auf Papier besorgen und es ausfüllen. Anschließend sollte die nun korrigierte Form wieder an das HMRC geschickt werden, mit der Aufforderung diese Form anzunehmen.Wer die PAYE-Fristen nicht einhält, der muss mit Strafen von bis zu 3000£  rechnen.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Lohnsteuer haben, so wenden Sie sich an uns. Die Steuerkanzlei StMatthew kennt sich aus im englischen Steuersystem. Wir können für Sie die Online-Übermittlung der PAYE beantragen und alle erforderlichen Daten an das Finanzamt senden. So senken Sie Ihr Risiko fehlerhafte PAYE-Formulare an das HMRC zu senden. Das spart Zeit und außerdem können Sie so eine teure Strafe mit Sicherheit umgehen. 

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