Steuerrechtliche Änderungen im UK
Das englische Steuersystem ist vielleicht nicht so komplex wie das deutsche oder das irgendeines anderen Landes, aber dennoch ist es für jemanden, der sich noch nicht allzu lange damit beschäftigt hat, oftmals schwer zu durchschauen. Dem Laien unterlaufen oft Fehler, die einem erfahrenen Experten nicht passiert wären.
Doch durch all die Änderungen, die im April in Kraft getreten sind, ändert sich vieles. Und das ohnehin komplexe System wird zwar an vielen Ecken und Enden wesentlich überschaubarer und einfacher, aber andererseits können all die vielen neuen Änderungen auch Verwirrung stiften.
Wir von der Steuerkanzlei StMatthew lassen uns dabei jedoch nicht verwirren, sondern stehen Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Deshalb erklären wir Ihnen auch nun auf einen Blick, was sich geändert hat.
Der Steuersatz der Körperschaftsteuer wurde von 28% auf 26% herabgesetzt und soll bis 2014 noch weiter gesenkt werden. Das schafft weniger Steuerlast und ein Unternehmer freundliches Klima im UK.
Außerdem muss der Tax Return für die Körperschaftsteuer ab sofort elektronisch eingehen und auch die Bezahlung erfolgt online.
Auch bei der VAT gab es eine Änderung. Nun muss man sich erst ab £73000 registrieren, zuvor waren es £71000.
Das Angebot des HMRCs für einen Anzahlungsaufschub, das sogenannte Time-to-pay-Scheme bleibt weiterhin bestehen, was für viele Unternehmer eine erhebliche Erleichterung darstellt.
Es ist verständlich, dass man bei all den Änderungen und komplizierten Formulierungen schnell den Überblick verliert, wenn man sich nicht täglich mit dem englischen Steuerrecht auseinandersetzt. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wo die eigenen Grenzen liegen und wann man sich an einen Experten wenden sollte, der besser mit diesen Angelegenheiten vertraut ist.
Wenn Sie sich für eine professionelle Steuerberatung interessieren, oder andere Fragen zum Steuerrecht haben, dann wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew in London, den Experten für englisches Steuerrecht.