UK-Gesellschaft auf Inhaberaktien (Bearer Shares): Die englische Limited mit Bearer Share Warrants so anonym wie eine Schweizer AG gestalten

Damit eine englische Gesellschaft Inhaberaktien ausgeben kann, muss dies zunächst in den Statuten der Gesellschaft so festgehalten werden.

Banken mögen grundsätzlich keine Inhaberaktien. Es ist daher zu empfehlen, zwei Aktien-Klassen in den Statuten der Gesellschaft zu definieren: Aktien der Klasse A (Ordinary Shares) haben keine Stimmrechte und Dividendenansprüche. Aktien der Klasse B  (die späteren Bearer Shares) dagegen haben Stimmrechte und Dividendenansprüche.

Ein Treuhand-Gesellschafter (Nominee Shareholder) sollte nun mindestens eine Aktie der Klasse A halten. So gibt es für alle Außenstehenden einen offiziellen Gesellschafter, der auch im Handelsregister eingetragen ist.

Es ist nun nicht möglich, in einem Schritt Inhaberaktien auszustellen. Zunächst müssen die Aktien der Klasse B als normale Namensaktien an den Nominee-Shareholder ausgegeben werden. Ein Beschluss der Geschäftsführung enthält dann die Anweisung, dass für die besagten Anteile ein sogenannter Bearer Share Warrant ausgegeben wird (ähnlich einem Optionsschein).

Es ist zu beachten, dass der Warrant an sich werthaltig ist und nicht so ohne weiteres z.B. bei Verlust ersetzt werden kann. Letztlich ist der Warrant mit Bargeld zu vergleichen.

Alle Vorteile und Privilegien der Anteile gegen damit an den Besitzer des Share Warrants über. Dieser kann auf Verlangen den Share Warrant auch in reguläre Namensaktien umwandeln lassen. Der Vorteil der Bearer Shares liegt auf der Hand: Wer immer nun den Bearer Share Warrant in der Hand hält, der kontrolliert die Gesellschaft.

Gleichzeitig können Sie bei Nachfrage oder Überprüfung die Kontrolle der Gesellschaft vereinen, wenn sich die Bearer Shares nicht in Ihrem unmittelbaren Besitz befinden, sondern z.B. bei  einem Familienmitglied im Safe gelagert sind.

Sind Sie für eine bestehende oder für eine neue Gesellschaft an der Ausgabe von Bearer Shares interessiert, so lassen Sie sich von uns beraten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

 
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