VAT-Umsatzschwelle in England für ausländische (Nicht-UK) Unternehmen ab sofort auf £0 gesenkt
Im Dezember 2012 haben die britischen Finanzbehörden allen ausländischen Unternehmen mit UK-Umsatz ein besonders unschönes Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt: Die bisher im Kontext der Umsatzsteuer/VAT geltende Umsatzschwelle von GBP75,000/EUR 100,000 wurde auf 0 abgesenkt.
Demnach müssen sich ab sofort alle ausländischen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen nach England liefern, ab dem 1. Pfund Umsatz für die UK-VAT registrieren.
Für UK-Unternehmen bleiben die bestehenden Regelungen und Umsatzschwellen bestehen.
Sind auch Sie von dieser Gesetzesänderung betroffen? Liefern Sie bereits in den UK und sind noch nicht für die UK-VAT registriert? Kontaktieren Sie uns jetzt. Es ist nicht zu spät. Eine VAT-Registrierung kann auch im Nachhinein erfolgen.
Unsere Kanzlei erledigt alle Aspekte der UK-VAT-Registrierung für Sie. Wir kümmern uns um die oftmals umfangreichen und komplizierten Formulare und Fragebögen und die gesamte Behördenkommunikation.
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