Warum Sie auch nach der Gründung einer Limited einen Ansprechpartner benötigen

Wer sich selbstständig macht und daran denkt sein eigener Herr zu sein, dem stellt sich zwangsläufig die Frage der Gesellschaftsform der neuen Firma. In Deutschland gibt es beispielsweise die OHG, die KG oder die GmbH. Doch lediglich die GmbH mit einem Gründungsaufwand von 25.000€ beschränkt den Inhaber bei der Haftung.

Die Situation in Großbritannien ist eine andere. Schon mit einem Gründungskapital von nur einem Pfund kann hier die Limited – kurz ltd.- gegründet werden. Auch sie sichert eine beschränkte Haftung zu. Da die englische Limited auch in Deutschland als vollwertige Gesellschaft gilt, machen sich viele diesen Vorteil zu Nutze und gründen aus Deutschland mit Hilfe einer Agentur eine Limited beim Companies House in England.

Eine Limited zu gründen ist nicht allzu schwer, neben einem Bankkonto in Großbritannien und einer englischen Adresse braucht es noch einige andere Formalitäten, die schnell erledigt sind. Hier wittern Gründungsagenturen das große Geschäft und bieten deutschen Kunden, teilweise zu überzogenen Preisen, die Gründung der Limited an. Auf den ersten Blick sind die Angebote interessant, doch neben versteckten Kosten ist es außerdem sehr bedenklich, dass sich die Firmen ausschließlich mit der Gründung befassen und den Kunden anschließend in keinster Form weiter betreuen.

Doch gerade die Betreuung nach der Gründung ist für Firmeninhaber von größter Bedeutung. Neben dem doppeltem Steuerabschluss gibt es wichtige Pflichten einer Limited. Sei es der Annual Return, die VAT-Nummer oder allgemein der Kontakt zum Finanzamt und Handelsregister. Wer sich im englischen Steuersystem nicht auskennt, der verliert seine Limited so schnell wie er sie gegründet hat wieder.

Die Steuerkanzlei StMatthew hat sich auf die Betreuung deutscher Mandanten spezialisiert und gründet für Sie eine Limited – das übrigens kostenlos – sondern erledigt für Ihre Limited die gesamte Buchhaltung und kümmert sich um den gesetzesmäßigen Kontakt zu allen Behörden. So können Sie sich um das Wesentliche Ihrer Firma kümmern und wir erledigen den Papierkram.

Auch wenn Sie Ihre Limited bereits gegründet haben, nimmt Sie die deutsche Steuerkanzlei StMatthew als Mandant auf und betreut Sie zuverlässig in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten.

 
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Limiteds: Nie wieder verspätete Zahlungen

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„Free Business banking“ für neugegründete Limiteds