Wie man eine UK Limited registriert
Der Aufbau, die Gründung einer Firma variiert von Land zu Land sehr stark. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man bei der Eintragung einer UK Limited beachten sollte. Wir beraten Sie gerne.
Es gibt drei notwendige Dokumente, die beim Companies House eingereicht werden müssen, die im Zusammenhang mit der handelsgerichtlichen Eintragung einer neugegründeten Gesellschaft stehen.
Das erste dieser drei Dokumente, das Formblatt IN 01, enthält die Bitte die Firma, die gegründet werden soll, zu registrieren. Das benötigte Formular kann man auf der Homepage des HMRC finden. Die erforderlichen Informationen enthalten die Adresse des Firmensitzes, der sich in England, Schottland oder Wales befinden muss, sowie die Namen und Adressen des Company Directors und des Company Secretarys.
Das zweite Dokument, dass ausgefüllt werden muss, ist das so genannte „Memorandum of Association“. Beim dritten handelt es sich um das „Articles of Association“. Diese beiden Formulare können nicht direkt beim Companies House angefordert werden, jedoch können Sie dieses Dokument von Ihrem Anwalt oder Steuerberater beziehen. Das „Memorandum of Association“ enthält Informationen, wie Name und Unterschrift, über die Teilhaber oder Mitgründer der neuen Limited. Die „Articles of Association“ hingegen legen fest wie die Firma geführt und organisiert werden soll, sie klären Fragen des internen Managements. Es wird festgehalten, welche Befugnisse der Director erhält und was seine Verpflichtungen sind.
Sind diese Dokumente vollständig ausgefüllt, sollen sie nun an das Companies House versendet werden, die fällige „filing fee“ soll ebenfalls zeitnah entrichtet werden. Im Moment beträgt die filing fee für Standardregistrierungen £20. Diese deckt die Kosten der Eintragung der neu gegründeten Limited, die innerhalb von acht bis zehn Tagen, ab dem Tag der Einreichung der drei erforderlichen Dokumente, vollzogen ist.
Ist eine sofortige Eintragung erforderlich, müssen die Unterlagen bis 15:00 Uhr beim Companies House eingehen und die filing fee beträgt £50.
Sollten Sie Unterstützung benötigen bei der Eintragung einer neuen Limited, so wenden Sie sich an uns, die Steuerkanzlei St. Matthew. Die Gründung einer Firma mag im UK zwar einfacher verlaufen als in Deutschland, jedoch sind Sie mit uns auf der sicheren Seite und während Sie sich entspannt zurücklehnen können, ist Ihnen ein reibungsloser Ablauf Ihrer Firmengründung garantiert.