Brexit

Sitzverlegung Ihrer UK-Limited nach Irland und Malta

Je nach Business- & persönlicher Situation bietet sich nun nach dem Brexit eine Sitzverlegung Ihres Unternehmens in England nach Irland oder Malta an. Lesen Sie hier, ob einer der beiden Länder für Sie eine gute Alternative darstellen könnte.

Steuergünstige Alternative

Unternehmern, deren Geschäfte im Zuge des Brexit in Mitleidenschaft gezogen wurden bzw. deren Aktivitäten nun komplizierter geworden sind, zeigen wir hier, dass es auch anders geht: Als Alternative kommen vor allem Irland und Malta als ideale steuergünstige Sitzstaaten in britischer Tradition in Frage.

Unsere Kanzlei kann die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Malta und Irland für Sie kompetent und effizient durchführen. Mit unseren Büros in Dublin und St Julians (Malta), sowie mit kompetenten lokalen Partner-Anwälten und Steuerberatern an der Hand, haben wir schon etliche ähnliche Transaktionen begleitet.

Auf dieser Seite stellen wir unsere Leistungen und unser Vorgehen in diesem Zusammenhang vor.

First Things First: Macht eine Sitzverlegung nach Malta oder Irland überhaupt Sinn

Die erste Frage, die Sie sich stellen müssen, ist, ob eine Sitzverlegung nach Malta und Irland überhaupt Sinn macht. Dies zu beantworten ist deshalb so wichtig, weil die Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft in ein anderes Land mit Aufwand und Kosten verbunden ist – Kosten, die Sie tragen müssen.

Folgende naheliegende Optionen bieten sich alternativ zur Verlegung der Gesellschaft nach Irland und Malta an:

Verbleib der Gesellschaft im UK

Fragen Sie sich, was Ihre rationalen Gründe für eine Sitzverlegung der Gesellschaft nach Irland und Malta sind. Ist diese wirklich notwendig bzw. Ihnen wichtig genug? Kann die Gesellschaft nicht vielleicht doch im UK verbleiben? Wirkt sich der Brexit tatsächlich negativ auf Sie oder Ihre Gesellschaft aus?

Verlagerung der Gesellschaft an Ihren Wohnsitzstaat (besonders Deutschland und Österreich)

Warum wollen Sie die Gesellschaft nach Malta oder Irland verlegen? Würde es vielleicht nicht viel mehr Sinn machen, den Sitz der Gesellschaft an Ihren Wohnsitzstaat zu verlegen, insbesondere wenn Sie in Deutschland und Österreich wohnen? In Deutschland hat sich seit vielen Jahren die UG als günstige Alternative zur GmbH etabliert. Warum nicht die Ltd schließen und eine UG in Deutschland gründen?

Malta oder Irland – was ist das bessere Zuhause für meine Gesellschaft?

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie das UK-Unternehmen nach Malta oder Irland verlagern möchten, steht schon die nächste Entscheidung ins Haus: Welcher Sitzstaat eignet sich besser für Ihr Vorhaben – Malta oder Irland?

Hier sind eine Reihe von sehr individuellen Faktoren zu berücksichtigen, die stark von Ihrem konkreten Unternehmen, Ihrer Branche und Ihren Kunden abhängen. Zu prüfen sind unter anderem folgende Gesichtspunkte:

  • Gibt es bestimmte regulatorische Bedingungen, auf die mein Unternehmen angewiesen ist? Welcher Sitzstaat erfüllt diese?

  • Wie reagieren Kunden auf einen Firmensitz in Malta und Irland, wenn sie über diesen im Impressum meiner Website „stolpern? Was sagt der Firmensitz über das Image meines Unternehmens aus?

  • Wo finde ich das bessere Personal?

  • Erwäge ich eine Verlagerung meines Wohnsitzes in den Sitzstaat?

  • In wie weit spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen am Sitzstaat eine Rolle?

  • Gibt es logistische Implikationen?

  • Welcher Sitzstaat ist im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung meines Unternehmens vorteilhafter?

Oft müssen diese Fragen im Laufe eines detaillierten Analyse- und Beratungsprozesses vorab geklärt werden. Und immer wieder gibt es keine klare Tendenz zu einem Sitzstaat und der Mandant muss sich mehr oder weniger aus dem Gefühl heraus für einen Sitzstaat entscheiden.

Die Sitzverlegung: Schließung UK-Gesellschaft und Neugründung einer Gesellschaft in Malta oder Irland

Während es vor dem Brexit verschiedene Optionen zur Sitzverlegung einer britischen Limited nach Irland oder Malta gab, verhält sich die Sache anders, seitdem Großbritannien als Drittstaat gilt.

Der einzige Weg, der übrig blieb, ist gleichzeitig der organisatorisch einfachste und sauberste Weg, eine UK-Gesellschaft nach Irland oder Malta zu verlegen. Dafür wird die UK-Gesellschaft geschlossen und eine neue Gesellschaft in Malta oder Irland gegründet.

Der laufende Betrieb wird dann reibungslos von der UK-Gesellschaft auf die neue Gesellschaft in Malta oder Irland übertragen.

Die Schließung der UK-Gesellschaft ist weitaus einfacher als z.B. die Liquidierung einer deutschen GmbH und nimmt nur drei Monate in Anspruch.

Üblicherweise ist die Liquidierung der UK-Gesellschaft nicht mit steuerlichen Negativwirkungen verbunden – besonders dann nicht, wenn keine im UK steuerpflichtigen Gesellschafter involviert sind. Dies muss aber im Detail geklärt werden, vor allem wenn es Kunden und einen tatsächlichen Betrieb im UK gibt.

Konkreter Ablauf einer Sitzverlegung / Unser Vorgehen

Unsere Kanzlei hat viele Mandanten bei der Sitzverlegung einer UK-Gesellschaft nach Malta und Irland begleitet. Das folgende Vorgehen hat sich dabei bewährt:

1 – Sie lesen sich in das Thema ein: Zur Vorbereitung lesen Sie sich auf unserer Webseite und anderen einschlägigen Webseiten in das Thema Sitzverlegung ein. Sie machen sich so weit es geht Gedanken darüber, ob Sie die Sitzverlegung tatsächlich wünschen und welchen Sitzstaat Sie bevorzugen.

2 – Beratungsgespräch: Sie buchen ein einstündiges Beratungsgespräch über unsere Webseite. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden Ihre Fragen ausführlich geklärt. Sie erhalten im Gespräch auch eine erste Aussage, welche Herausforderungen zu beachten sind. Und wir lassen Sie natürlich wissen, ob wir überhaupt zur Sitzverlegung raten und warum.

3 – Vorbereitungsphase und Machbarkeitsanalyse: Nachdem Sie sich auf Basis des Beratungsgespräches und Ihrer eigenen nachfolgenden internen Prüfung dafür entschieden haben, die Sitzverlegung weiterzuverfolgen, beauftragen Sie uns damit, das detaillierte Vorgehen für die Sitzverlegung auszuarbeiten. Diese rechnen wir nach Aufwand mit Ihnen ab. Üblicherweise fallen 4 bis 12 Stunden Aufwand unsererseits dafür an.

Im Rahmen dieser Phase analysieren wir Ihre Bilanzen, sprechen mit Ihrem Steuerberater und Rechtsberater und klären sich ergebende Fragen mit den Kollegen in unserem Netzwerk ab. Manchmal macht es Sinn, sich dazu persönlich zu treffen. Vieles kann auch per E-Mail und Telefon geklärt werden.

Üblicherweise stellen wir Ihnen alle externen Kollegen, die wir in die Sitzverlegung involvieren möchten, wenigstens in einer Telefonkonferenz oder besser noch in einem persönlichen Treffen vor.

Am Ende dieses Prozesses halten Sie Verträge und Angebote von den zu involvierenden Kollegen in Malta und Irland in der Hand (wo zutreffend) und wissen im Detail, wie die Sitzverlegung ablaufen wird und wie lange diese ungefähr dauern wird.

4 – Durchführung: Wenn Sie sich (basierend auf der vorherigen Phase) für die Durchführung der Sitzverlegung entscheiden, leiten wir nach Mandatierung alle vereinbarten Schritte ein. Auch wenn andere Kollegen in einen Teil der Maßnahmen zur Sitzverlegung involviert sind, behalten wir die Gesamtleitung des Projekts und führen es erfolgreich und in Ihrem besten Interesse zu Ende.

5 – Laufende Betreuung: Ist Ihre UK-Gesellschaft nach Malta bzw. Irland verlegt, kümmern sich unsere Kollegen dort gerne auch um die laufende steuerliche Betreuung der Gesellschaft. Diesen Punkt und damit verbundene konkrete organisatorische Aspekte klären wir auch in der Vorbereitungsphase.

Nächste Schritte

Wenn auch Sie sich für die Sitzverlegung Ihrer UK-Limited nach Irland und Malta interessieren und sich bereits grundlegend mit dem Thema auseinandergesetzt haben, raten wir Ihnen im nächsten Schritt zur Buchung eines Beratungsgesprächs.

Dies kann üblicherweise innerhalb einer Woche nach Buchung durchgeführt werden und ist der Anfangspunkt für alle weiteren Maßnahmen hinsichtlich der Sitzverlegung.

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.