Brexit & Umsatzsteuer

Brexit: Wer hilft bei Brexit-Zollerklärungen?

Großbritannien hat die Zollunion der EU nach Ablauf der Brexit-Übergangszeit zum 31. Dezember 2020 verlassen. Das bedeutet für Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU befördert werden, dass Zollerklärungen und die Zahlung von Zöllen erforderlich geworden sind. Gleichzeitig hat das Vereinigte Königreich auch die Mehrwertsteuerregelung der EU verlassen.

Laut britischer Steuerbehörde HMRC sind mehr als 200.000 britische Unternehmen davon betroffen, und haben nunmehr einen höheren bürokratischen Aufwand, wenn sie mit der EU Geschäfte abwickeln. Viele Unternehmen haben entschieden, den Prozess nicht selbst zu bewältigen, sondern diesen wegen der Komplexität an Partner zu vergeben.

Folgende Partner können Sie bei der Zollabfertigung von Einfuhren in die EU aus dem Vereinigten Königreich unterstützen: (Da der Partner Zugang zu den Zollsystemen des UK braucht, muss es ein Partner mit Unternehmenssitz in UK sein)

Spediteure

Spediteure sind für die grenzüberschreitende Beförderung von Waren zuständig. Dazu kann auch die Abfertigung von Waren durch den britischen und den EU-Zoll gehören. Sie haben in der Regel automatisierten Zugang zu den Zollsystemen des Vereinigten Königreichs (CDS und CHIEFS) und zu den nationalen Systemen der EU27.

Ein Spediteur ist für den Transport von Waren von einem Bestimmungsort zu einem anderen verantwortlich.  Das britische HMRC kann eine Liste der zugelassenen Spediteure zur Verfügung stellen. Sie fungieren als Vermittler zwischen dem Verlader und den Transportdiensten, indem sie mit verschiedenen Spediteuren in Kontakt treten, um über den Preis zu verhandeln und die wirtschaftlichste, zuverlässigste und schnellste Route auszuwählen.

Zollagent oder -makler

Zollagenten sorgen dafür, dass die Waren den Zoll passieren, und können als direkte oder indirekte Vertreter auftreten. Ein Zollagent bietet Händlern, die Waren aus der EU bzw. in die Europäische Union ein- und/oder ausführen, einen Zollabfertigungs- und Vertretungsdienst an. Dazu gehören die Abgabe von Einfuhr-/Ausfuhrzollanmeldungen bei der Zollbehörde (HMRC im Vereinigten Königreich) und die Entrichtung von Einfuhrzöllen, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern usw. im Namen von Importeuren und Exporteuren. Bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen melden einige Zollagenten die statistischen Daten ihrer Kunden auch an "Intrastat", wenn dies erforderlich ist. 

Direkte Vertretung bedeutet, dass der Vertreter im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers handelt. Sie sind gleichermaßen für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich und haften gesamtschuldnerisch für alle Zölle und die Mehrwertsteuer. Der indirekte Vertreter nimmt Rechtshandlungen im Namen des Auftraggebers vor, aber in eigenem Namen.  

Kuriere & Paketdienstleister

Paketschnelldienstleister befördern Pakete und Fracht international innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Dies kann die Zollabfertigung einschließen. Eine Reihe von ihnen wurde von der HMRC für die Beförderung und Abwicklung von Warenlieferungen mit einem Wert von bis zu £873 im vereinfachten Zollverfahren zugelassen.

 

Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit

Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.

Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.

Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.

Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.

Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.

 Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)

Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.

Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.