VAT-Erhöhung 2011- Was Sie nicht vergessen sollten

Das Thema VAT ist in aller Munde. Wir erhalten viele Anrufe von Mandanten, die uns immer wieder Fragen zu diesem aktuellen Thema stellen. Viele sind bereits vorbereitet, andere feilen noch an der passenden Strategie und wiederum andere sind noch vollkommen ratlos und wissen immer noch nicht, wie sie mit der neuen Situation und der erhöhten Belastung umgehen sollen.

Wir berichteten bereits darüber, dass viele Unternehmen die Kosten auf ihr Unternehmen umwälzen wollen, andere wiederum wollen sie durch einen erhöhten Preis an den Kunden weitergeben. Niemand kann beurteilen, welche Strategie nun die richtige ist, das muss jeder selbst entscheiden. Jedoch gibt es grundlegende Dinge zu beachten, ungeachtet der jeweiligen Strategie, die verfolgt wird.

Vor allem ist es wichtig, dass Sie Ihre Kunden nochmals über die Änderung informieren, damit auch diejenigen, die nicht ständig mit dem Thema konfrontiert sind, wissen, was sich ab Januar ändern wird.

Wichtig ist auch, dass Sie sich noch einmal in das Gedächtnis rufen, dass sich die Änderung nur auf den Standard-Steuersatz richtet, nicht etwa auf den reduzierten Satz.

Haben Sie um den 4. Januar noch einen Produktüberhang zu verzeichnen, so ist es möglich die VAT aufzuteilen. Alles, was sich auf den Zeitraum vor dem 4. Januar bezieht, wird mit einer VAT von 17,5% besteuert, alles was dann folgt, wird mit der neuen VAT berechnet.

Was auch nicht vergessen werden sollte, ist, dass das HMRC bei dieser Änderung nicht mehr mit der Nachsicht der letzten Änderungen vorgehen wird. Jeder Fehler wird nun Konsequenzen nach sich ziehen, die durch sorgfältige Arbeit vermieden werden können.

Falls Sie Fragen zur VAT im Allgemeinen, oder zur VAT-Registrierung haben, so wenden Sie sich an die Steuerkanzlei StMatthew. Unser kompetentes und erfahrenes Team berät Sie zuverlässig und sachverständig.

 
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