Brexit & Umsatzsteuer

Brexit: Brauche ich nach dem Brexit einen MwSt.-Fiskalvertreter?

Da der UK am 31.12.2020 aus dem EU-Mehrwertsteuersystem ausgeschieden ist, sind Verkäufer im UK & in der EU, die im elektronischen Handel tätig sind, oder Betreiber von B2B-Lieferketten möglicherweise verpflichtet, für Einfuhrzölle- & umsatzsteuer einen Fiskalvertreter zu bestellen.

Allerdings wurde am 24. Dezember 2020 ein Brexit-Freihandelsabkommen ohne Warenzölle und Kontingente vereinbart. Dazu gehörte auch ein Protokoll über die gegenseitige Amtshilfe bei der Mehrwertsteuer, welches eine Zusammenarbeit bei ausstehenden Steuerverbindlichkeiten zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Mitgliedstaaten vorsieht.

Wie im Falle Norwegens bedeutet dies, dass britische Unternehmen in einigen EU-Mitgliedstaaten, in denen dies normalerweise vorgeschrieben ist (z. B. Frankreich und Italien), keinen MwSt.-Steuervertreter benötigen werden.

Britische Importeure in die EU-Länder benötigen einen indirekten Fiskalvertreter für Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer, wenn ihr Spediteur nicht als ihr direkter Vertreter fungiert.

Brauchen britische Unternehmen nach dem Brexit einen EU-Fiskalvertreter?

Nach Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich benötigen britische Unternehmen nun einen Fiskalvertreter in den folgenden Ländern:

Länder-Checkliste: In welchem EU-Land brauchen britische Unternehmen einen Fiskalvertreter?

Österreich 

Fiskalvertreter notwendig: Nein

Belgien 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Bulgarien 

Fiskalvertreter notwendig: Ja

Kroatien 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Zypern 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Tschechische Republik 

Fiskalvertreter notwendig: Nein

Dänemark 

Fiskalvertreter notwendig: Ja 

Estland 

Fiskalvertreter notwendig: Ja

Finnland 

Fiskalvertreter notwendig: Nein

Frankreich 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Deutschland 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

MwSt.-Beauftragter erforderlich, keine Haftung

Griechenland

Fiskalvertreter notwendig: Ja

Ungarn 

Fiskalvertreter notwendig: Ja 

Irland 

Fiskalvertreter notwendig: Nein

Italien 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Lettland 

Fiskalvertreter notwendig: Nein

Litauen

Fiskalvertreter notwendig: Ja 

Luxemburg 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Kann Bargeldeinlage beim Finanzamt verlangen

Malta 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Einige Ausnahmen

Niederlande 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Für Artikel 23 Einfuhr-Mehrwertsteuerlizenzen; UK Fernabsatz

Polen 

Fiskalvertreter notwendig: Nein 

Portugal 

Fiskalvertreter notwendig: Ja 

Rumänien 

Fiskalvertreter notwendig: Ja 

Slowakei 

Fiskalvertreter notwendig: Nein

Slowenien 

Fiskalvertreter notwendig: Ja

Spanien 

Fiskalvertreter notwendig: Nein

Schweden 

Fiskalvertreter notwendig: Nein

Hinweis

In Ländern wie den Niederlanden ist für Sonderregelungen wie den Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer ein Fiskalvertreter erforderlich.

Brauchen EU-Unternehmen nach dem Brexit einen britischen Fiskalbeauftragten?

Nein. Das Vereinigte Königreich verlangt von in der EU oder in Nicht-EU-Ländern ansässigen Unternehmen nicht, einen Fiskalvertreter zu bestellen. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass die britische Steuerbehörde HMRC diese Verpflichtung einem Unternehmen auferlegen kann, welches die Mehrwertsteuer nicht ordnungsgemäß einhält. Dies wird manchmal bei Verkäufern im elektronischen Handel angewandt, die sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren lassen oder die fällige Mehrwertsteuer nicht vollständig erklären.

Die Rolle des Fiskalvertreters

Ein Fiskalvertreter ist eine besondere Art von MwSt-Vertreter für ausländische Unternehmen mit einer MwSt-Registrierung in einem anderen Land. Er ist für die korrekte Berechnung und Meldung der Mehrwertsteuer seines Kunden verantwortlich und ist die erste Anlaufstelle für das örtliche Finanzamt im Falle von Fragen oder Prüfungen.

Sie haften in der Regel gesamtschuldnerisch für die nicht gezahlte oder nicht ausgewiesene Mehrwertsteuer ihrer nicht ansässigen Kunden. Sie berechnen daher in der Regel höhere Gebühren und verlangen oft eine Bankgarantie oder eine Bareinlage, um sich gegen etwaige Kundenverluste abzusichern.

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