Brexit & Umsatzsteuer

Brexit: Großbritannien bei B2B-Reihengeschäften (“Triangulation”) jetzt Drittland

Nach dem Austritt des UK aus der EU-Mehrwertsteuerregelung zum 31. Dezember 2020 haben britische Verkäufer das Recht verloren, beim Verkauf von Waren zwischen EU-Mitgliedstaaten die Umsatzsteuererleichterung bei Reihengeschäften zu nutzen.

Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich werden somit nicht mehr in der Lage sein, unter Verwendung ihrer britischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mehrwertsteuerfreie Rechnungen auszustellen, wenn ihr Lieferant und ihr Kunde in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Auf der anderen Seite werden aber auch die EU-Lieferanten verlieren, da nach dem Brexit auf Lieferungen im Rahmen der Dreieckskonstellation die Einfuhrumsatzsteuer anfallen wird.

Die Auswirkungen werden darin bestehen, dass die Lieferkette neu geplant werden und hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer geprüft werden muss, ob eine zusätzliche Mehrwertsteuerregistrierung ggf. helfen würde würde.

Wenden Sie sich unsere Kanzlei, wenn Sie Beratung zu den Änderungen bei Reihengeschäften oder zu anderen Brexit-Mehrwertsteuer- oder Zollangelegenheiten benötigen.

Warengeschäfte in Nordirland fallen weiterhin unter die üblichen Regeln zu EU-Reihengeschäften.

Reihengeschäft bzw. Dreiecksgeschäft: Vermeidung von EU-Umsatzsteuer-Registrierungen im B2B-EU-Handel

Die Triangulation ist eine Vereinfachung der Einhaltung der MwSt-Vorschriften, sobald drei Unternehmen an einem B2B-Geschäft beteiligt sind, die alle in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Beispiel: Vor dem 1. Januar 2021, als das Vereinigte Königreich aus der EU-Mehrwertsteuerregelung ausschied, kauft ein britisches Unternehmen (B) mit einer britischen Mehrwertsteuerregistrierung Waren von einem spanischen Lieferanten (A), bevor es sie direkt an einen deutschen Kunden (C) ausliefert.

Normalerweise müsste sich das britische Unternehmen in Deutschland oder Spanien für MwSt-Zwecke registrieren lassen, um den Kauf und die Weiterleitung (den Verkauf) an den deutschen Kunden zu erfassen.

Um zu vermeiden, dass sich viele Unternehmen also auf diese Weise registrieren lassen müssen, wurde im Rahmen des EU-Mehrwertsteuerrechts, dass in allen Mitgliedstaaten gilt, eine vereinfachte Dreiecksregelung eingeführt. So musste sich das britische Unternehmen weder in Spanien noch in Deutschland für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Der spanische Lieferant (A) würde den Verkauf an das britische Unternehmen (B) zum Nullsatz abrechnen, welches dann seinerseits den Umsatz an den deutschen Kunden (C) zum Nullsatz abrechnen könnte.

Britische Unternehmen können Triangulation nicht mehr anwenden

Der britische Lieferant B kann im obigen Beispiel seine britische MwSt-Nummer nicht mehr verwenden, um eine MwSt-Registrierung in Deutschland oder Spanien zu vermeiden. Wenn er jedoch eine andere EU-Mehrwertsteuerregistrierung besitzt, könnte er diese wechseln oder sich in Spanien oder Deutschland für MwSt-Zwecke registrieren lassen - eine spanische Registrierung wäre jedoch schwierig, da das britische Unternehmen vielleicht nicht wirklich verkauft (steuerpflichtiger Umsatz) und daher möglicherweise abgelehnt wird.

Lieferant oder Kunde im Vereinigten Königreich und Triangulation nach dem Brexit

Wenn ein britisches Unternehmen Kunde oder Lieferant in der oben genannten Transaktion war, könnte die Einfuhrumsatzsteuer nun zum Problem werden. Handelt es sich bei dem britischen Unternehmen um den Lieferanten A, dann wäre dies eine Ausfuhr zum Nullsatz. Allerdings müsste sich der Lieferant dann um die Einfuhrumsatzsteuer kümmern, bevor er an seinen EU-Kunden verkaufen könnte.

Wenn das britische Unternehmen also der Kunde ist, muss sich der Lieferant wiederum um die britische Einfuhrumsatzsteuer kümmern. Dazu könnte er über eine britische Mehrwertsteuerregistrierung mit aufgeschobener Mehrwertsteuerabrechnung nachdenken. Auch das Risiko von Brexit-Zöllen müsste hier in Betracht gezogen werden.

Nordirland Mehrwertsteuer-Dreieckskonzept

Nordirland fällt für bestimmte Warengeschäfte weiterhin unter die EU-Mehrwertsteuerregelung. Daher kann eine XI-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer weiterhin für Dreiecksgeschäfte verwendet werden, die ein NI-Element enthalten. In Nordirland ansässige Unternehmen sollten in der Lage sein, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit der Ländervorwahl "XI" für Dreiecksgeschäfte zu verwenden, auch wenn keine Warenbewegung in den Niederlanden stattfindet.

 

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