Head Office Edinburgh Komplettpaket - £3.350

Die erprobte Lösung für eine UK-Gesellschaft in Schottland, die auf dem britischen Markt und international auftreten soll und steuerlich im UK veranlagt ist

Perspektive Ausland Podcast: LTD, PLC, LLP & Co - welche UK Firma gründen nach dem Brexit?

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung im UK. Hören Sie jetzt rein.

Im Paket Head Office Edinburgh von £3.350 enthaltene Leistungen

 
  • Gründung Ihrer Ltd in Edinburgh

  • Behördliche Gebühren

  • Kontoeröffnung bei einer traditionellen und / oder Fintech Bank

  • Firmensitz & Virtual Office in Edinburgh

  • Kurier – und Portokosten

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand)

Edinburgh im Überblick

 
 

Schottland ist ein Landesteil des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und mit seinen ca. 5.5 Millionen Einwohnern weitgehend autonom.

Schottland besteht aus dem nördlichen Drittel der größten europäischen Insel Großbritannien und mehreren Inselgruppen. Die Hauptstadt ist seit 1437 Edinburgh.

Die Mehrheit der schottischen Bürger hatte im Referendum des Vereinigten Königreiches zum Austritt aus der EU am 23.6.2016 “für” den Verbleib in der Europäischen Union gestimmt.

 

Vorteile der UK Limited mit Head Office in Edinburgh

  • Echte UK Präsenz in bester Lage in Edinburgh

  • Körperschaftsteuer 19%-25% je nach Profit

  • keine Gewerbesteuer

  • Erfüllt die Voraussetzungen an minimale Substanz für eine Betriebsstätte

  • Sie beginnen Ihr UK-Vorhaben mit einem Virtual Office Aufsatz und können mit der Zeit Ihre Präsenz im UK in Schottland ausbauen.

Unser Leistungspaket zur Limited mit Head Office Edinburgh

  • Über unser Büro in London gründen wir Ihre UK Limited Company (Ltd.) in Edinburgh in zwei Tagen.

  • Sie erhalten von uns nach erfolgter Registrierung Ihre Gründungsurkunde sowie die im Rahmen Ihrer Gesellschaftsgründung erstellten Dokumente direkt per E-Mail zugestellt. Eine Übersetzung oder Beglaubigung können Sie unter Zusatzleistungen direkt mit bestellen.

  • Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Edinburgh domiziliert.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

£3.350

Gründung & Service-Paket erstes Jahr

£2.250

Service-Paket ab dem zweiten Jahr

Enthaltene Leistungen

  • Gründung Ihrer Gesellschaft durch einen Steuerberater

    Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung bzw. Einsendung der erforderlichen Dokumente an die Registrierungsbehörde abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wir senden Ihnen die Gründungsunterlagen per PDF zu.

  • Behördliche Gebühren

    Sämtliche Gebühren, die Companies House für die Gesellschaftseintragung erhebt, sind im Honorar enthalten.

  • Registrierung der Gesellschaft bei der UK Steuerbehörde HMRC

    Wir registrieren die Gesellschaft bei der Steuerbehörde HMRC. Dabei handelt es sich nicht um eine Registrierung für die britische Umsatzsteuer (diese hat separat zu erfolgen und ist zunächst optional), sondern nur um die gesetzlich vorgeschriebene steuerliche Erfassung als Gesellschaft. Aus der Registrierung alleine ergibt sich noch keine Steuerpflicht im UK, wohl aber die Pflicht, jährliche Erklärungen einzureichen.

  • Registered Office & Geschäftsadresse in unserer Kanzlei (Virtual Office)

    Ihre Gesellschaft wird an einer von uns angebotenen Adresse in guter Lage domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma!

  • Stellung des Company Secretary

    Unsere Kanzlei wird als Company Secretary (Schriftführer) bei Ihrer Gesellschaft eingetragen. Der Company Secretary ist ein offizielles Organ der Gesellschaft. Zwar ist er nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, allerdings zeigt den britischen Behörden die Präsenz eines Company Secretary, dass die Gesellschafter besonderen Wert auf formal korrekte Abläufe legen. Dies wirkt sich z. B. bei Anfragen oder Betriebsprüfungen positiv aus. Man kann von einem „Vertrauensvorschuss“ seitens der Behörden sprechen.

  • Postweiterleitung per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des Weiteren um die formal korrekte Bestellung und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

  • Kommunikation mit den UK-Behörden

    Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Wir kümmern uns um alle Anfragen und vertreten Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft.

  • Nutzung unserer Büros

    Wir stellen Ihnen unser Büro in Edinburgh zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen.

    Sollten Sie auf der Suche nach einem eigenen exklusiven Premium Virtual-Office sein, unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

 

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • VAT (Umsatzsteuer)-Registrierung - £800

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag) - £1,800

  • Implementierung einer Alphabet-Shares Stammkapitalstruktur - £1,600

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch) - £4,200

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch) - £2,500

  • Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung im Namen Ihrer Gesellschaft für 12 Monate - £1,200

  • Paypal Account im Namen der Gesellschaft einrichten - £750

  • Stripe Account im Namen der Gesellschaft einrichten - £600

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange - £650

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten - £1,500

  • EU-Umsatzsteuer-ID beschaffen - £800

Nach Aufwand abgerechnete Leistungen

  • Laufende Mandantenbetreuung (Deutsch/Englisch)

  • Steuer,- Rechts- und Strategieberatung (Deutsch/Englisch)

  • Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns

  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts)

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung

  • Audit / Testat

Bildergalerie: Hier ist Ihre UK Limited in Schottland zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck der Umgebung Ihrer künftigen Adresse in Schottland in Edinburgh, in denen wir Ihre UK Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal den Sprung über den Kanal und kommen uns in unserer Kanzlei London besuchen oder wir sehen uns in Edinburgh.

Die UK Limited mit Head Office Edinburgh im Überblick

  • UK Limited Company ohne Niederlassung in Ihrem Wohnsitzstaat

  • Klarer UK- bzw. Auslandsbezug muss vorhanden sein

  • Versteuerung der Gewinne nur im UK: 19%-25% Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer

  • Wenn Sie eine UK VAT Nr. beantragen wollen benötigen Sie lokale Geschäftsräume

  • Kein lokaler Geschäftsführer nötig, Sie können selbst als Director eingetragen sein

  • Übergangslösung: Virtual Office als Firmensitz in bester Lage in Edinburgh

Eine UK-Gesellschaft mit rein englischer / schottischer Betriebsstätte versteuert ihre Gewinne im UK. Die Gesellschaft reicht Jahresabschlüsse und eine Körperschaftsteuererklärung im UK ein. Sie ist nur im UK steuerpflichtig. Eine Gewerbesteuer gibt es im UK nicht. Es fallen lediglich 19%-25% britische Körperschaftsteuer auf den Gewinn der Gesellschaft an.

Für wen eignet sich eine UK-Gesellschaft mit rein englischer / schottischer Betriebsstätte?

Eine UK-Gesellschaft mit rein englischer / schottischer Betriebsstätte ist unter anderem bei folgenden Szenarien eine denkbare Konstellation:

  • Es muss ein klarer UK- bzw. Auslandsbezug vorhanden sein. Die Gründung der Auslandsgesellschaft muss gute wirtschaftliche Gründe haben.

  • Sie wollen das UK als Markt erobern und Ihr Angebot richtet sich vor allem an britische Verbraucher bzw. britische Unternehmen.

  • Sie planen festangestelltes Personal im UK einzustellen.

  • Sie planen den baldigen Umzug in das UK.

  • Sie leben in einem Land, in dem es kein CFC-Regime/Außensteuergesetz gibt und möchten mit der UK-Gesellschaft Kunden weltweit bedienen.

Wir wollen in aller Deutlichkeit unterstreichen, dass „so tun als ob oder „fake it till you make it im Kontext der internationalen Steuergestaltung keine kluge Strategie ist. Liegt bei Ihrem Vorhaben kein klarer Auslandsbezug vor, muss von dieser Gestaltung abgeraten werden.

Für wen eignet sich eine UK-Gesellschaft mit rein englischer/ schottischer Betriebsstätte nicht?

Nicht geeignet ist diese Konstellation in den meisten anderen Fällen, z. B.:

  • Sie leben in einem Land wie Deutschland oder Österreich und bedienen nur Kunden im Inland.

  • Ihr Leistungsangebot hat einen stark lokalen Bezug (Gebäudereinigung, Transport, Baugewerbe usw.)

  • Sie beschäftigen Mitarbeiter an Ihrem Wohnsitzstaat.

In diesen und vielen anderen Fällen befindet sich Ihre Betriebsstätte und damit der Ort der Besteuerung im Inland. Sie können zwar eine UK-Gesellschaft gründen. Diese muss aber im Inland eine Niederlassung anmelden. Erfahren Sie hier mehr zu Nach Schottland auswandern – Ein Neuanfang im Land der Highlands.

Substanz und lokaler Geschäftsführer vor Ort im UK nötig?

Sie benötigen keinen lokalen Geschäftsführer und können selbst als Director eingetragen sein.

Wenn Sie in Schottland oder England jedoch eine steuerliche Betriebsstätte gründen und aufbauen wollen, ist es langfristig sicherlich ratsam, die Frage einer Geschäftsführung vor Ort zu klären und auch Substanz in Form einer Betriebsstätte sollte in diesem Fall aufgebaut werden.

Für die VAT Registrierung vor Ort benötigen Sie allerdings in jedem Fall eine Betriebsstätte mindestens in Form einer Virtual Office Lösung.

Ist diese Substanz nicht gegeben, gehen die Finanzbehörden bei Ihnen zu Hause davon aus, dass sich die Betriebsstätte und damit der Sitz der Besteuerung an Ihrem Wohnsitz befinden und wie bereits erwähnt – ohne lokale Betriebsstätte keine lokale UK USt-IdNr.

Wenn Sie die UK Limited jedoch nur gründen, um eine UK Tochtergesellschaft zu haben, die zum Beispiel als Importer of Record auftritt, sind keine hohen Anforderungen in diesem Punkt zu erfüllen.

Virtual Office

Fraglos ist ein gewisser zeitlicher und finanzieller Aufwand damit verbunden, die oben beschriebene Substanz aufzubauen.

Und wenn Sie noch gar nicht wissen, ob das geplante UK-Unternehmen überhaupt ein Erfolg wird, könnten Sie sich jetzt fragen, ob Sie diesen Aufwand überhaupt betreiben wollen.

Hier kann Ihnen unsere Kanzlei eine veritable Übergangslösung anbieten, die auch im Einklang mit den steuerrechtlichen Anforderungen ist. Erfahren Sie hier mehr zu Keine Briefkastenfirmen mehr in Luxemburg - Was bleibt interessant für Unternehmen?, Geschäftskonto in England eröffnen für nicht im UK Ansässige, Mit der LLC ein Unternehmen gründen und diese Vorteile genießen, Haus in Schottland kaufen als Ausländer: Praktische Tipps und Anleitung und Eine kurze Geschichte der Britischen Inseln.

Ihr Virtual Office in Edinburgh

In den Räumen einer der von uns angebotenen Büro-Standorte in gute Lage stellen wir Ihrer schottischen-Gesellschaft ein Virtual Office zur Verfügung.

Edinburgh ist die hügelige, kompakte Hauptstadt Schottlands. Neben der mittelalterlichen Altstadt finden Sie in der Stadt auch die elegante georgianische New Town mit schönen Gartenanlagen und imposanten neoklassizistischen Gebäuden auf.

Mit einem Firmensitz in Edinburgh kommunizieren Sie Seriosität und Individualität und präsentieren sich als ernstzunehmender Geschäftspartner. Es gibt in Schottland keine bessere Adresse für Ihr Unternehmen.

Sehen Sie sich unsere Galerie an und verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck der Büros und der näheren Umgebung.

Alternative Rechtsformen

UK PLC

Die UK PLC hat das Prestige eine Aktiengesellschaft jedoch ist der Gründungsaufwand viele geringer. Für viele Mandanten, die am Kapitalmarkt Mittel einwerben möchten oder an die Börse gehen wollen, ist die UK PLC die ideale Rechtsform. Ein Stammkapital von mindestens £50,000 ist für die PLC vorgeschrieben. Davon müssen £12,500 auf das Konto der Gesellschaft einbezahlt werden. Kapitalerhöhungen sind einfach über Sacheinlagen möglich.

Limited Partnerships (LP)

Bei der Limited Partnership muss zwischen der UK LP und der Scottish Limited Partnership unterschieden werden. Im Gegensatz zur englischen LP hat die schottische Variante eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und kann daher auch Vermögen wie z.B. Immobilien & Beteiligungen halten.

Eine LP ist allerdings eine Personengesellschaft und wird grundsätzlich anderes besteuert, als eine Kapitalgesellschaft (Ltd.). Im Grundsatz ist der Gewinn einer LP im UK steuerfrei, wenn keiner der Gesellschafter im UK lebt, es keine UK-Betriebsstätte gibt und nur ausländische (Nicht-UK) Kunden bedient werden.

Ob also die LP die für Sie geeignete Rechtsform ist, hängt letztlich von der Ausrichtung Ihres UK-Vorhabens ab.

Treuhand-Gesellschafter

Wir bieten keine Treuhand-Gesellschafter an. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name in den Registern auftaucht (z. B. wegen Scheidung, Insolvenz, Wettbewerbsverbot etc.), können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die statt Ihnen Gesellschafter der Gesellschaft wird. Es darf dann allerdings keine schriftliche Treuhand-Vereinbarung zwischen Ihnen und der Vertrauensperson existieren. Die Vertrauensperson ist tatsächlich Gesellschafter der Gesellschaft. Außerdem muss diese Person auch bei uns die Gründung beauftragen und wird unser Ansprechpartner sein. Seit 2016 werden sowohl Gesellschafter als auch die tatsächlich Begünstigten einer UK-Gesellschaft im Handelsregister bzw. einem neuen öffentlichen Register veröffentlicht.

Zur Gründung benötigte Informationen und Unterlagen

  • Alle zur Gründung der Gesellschaft benötigten Informationen stellen Sie uns im Online-Bestellformular oder per E-Mail zur Verfügung.

  • Zudem sind wir als Dienstleister für die Gründung Ihrer Gesellschaft verpflichtet, die Identität und Adresse der Geschäftsführer und aller Gesellschafter, die mehr als 20% Anteile der Gesellschaft halten, zu verifizieren.

Wir bieten Ihnen für letzteres 2 einfache unkomplizierte Möglichkeiten. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite Anforderungen zur ID- und Adressverifizierung.

Bitte beachten: Aus Datenschutzgründen enthält die E-Mail-Auftragsbestätigung keine Details zu Ihrer Bestellung. Auf Wunsch lassen wir Ihnen gerne eine PDF-Kopie Ihrer Bestellinformationen zukommen. Alternativ raten wir Ihnen dazu, das Bestellformular vor dem Abschicken zu drucken oder als PDF zu speichern.

 

Sie interessieren sich für eine Firmengründung in den USA? Lesen Sie mehr dazu hier. Oder Sie wollen mehr zur Unternehmensgründung in Ungarn erfahren. Dann lesen Sie hier weiter.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits in Großbritannien oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in UK?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zu Steuern und Firmengründung im Vereinigten Königreich Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um anstehende Entscheidungen zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg Ihres Vorhabens in UK sind. 

 Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse zu Ihrem UK-Vorhaben an

Wenn auch Sie die Gründung einer UK-Gesellschaft oder den Umzug nach UK planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.