Brexit & Umsatzsteuer
Brexit: Mehrwertsteuer & Zoll-Schnellcheck
So stellen Sie beim Verkauf von Waren zwischen UK und EU sicher, dass Ihre Sendungen nicht vom Zoll gestoppt werden und Sie keine unnötigen Steuern und Zölle bezahlen müssen
Der UK ist aus der Zollunion & dem Mehrwertsteuersystem der EU ausgetreten. Am 24. Dezember 2020 wurde ein Brexit-Handels- und Kooperationsabkommen ohne Warenzolltarife oder -Quoten verabschiedet.
Für jedes Unternehmen, dass Waren zwischen der EU & dem UK verkauft bzw. bewegt, entstehen somit neue Zollfragen, sowie ggf. neue Einfuhrumsatzsteuer- & Registrierungspflichten.
Auf dieser Seite können Sie sich auf einen Blick zu allen Anforderungen informieren, die Sie seit dem 01. Januar 2021 beachten müssen, wenn Sie waren aus der EU nach Großbritannien exportieren und umgekehrt.
Gerne verweisen wir Sie auf unsere detaillierten Einlassungen zur Ausfuhr von Waren aus Großbritannien in die EU und zur Einfuhr von Waren in Großbritannien aus der EU.
Wichtig: Unser Schnellcheck bezieht sich nur auf Großbritannien. Überprüfen Sie die nordirischen Mehrwertsteuervorschriften bitte separat.
Zoll-Checkliste
Wer wird der Importer of Record?
Wer ist für Einfuhranmeldungen und Steuern zuständig? Sie können dies zwar Ihren Kunden überlassen, jedoch werden Sie sich bei Ihren Kunden damit nicht beliebt machen.
Informieren Sie sich sich hier über den Prozess für den Export von Waren aus dem Vereinigten Königreich in die EU; oder die Einfuhr von Waren aus der EU in das Vereinigte Königreich.
Haben Sie eine UK- und EU-EORI-Nummer?
Sie benötigen eine GB- und EU-EORI-Nummer für:
Zollanmeldungen, um Ihre Waren in den britischen / EU-Zoll zu bringen
Korrespondenz und Entscheidungen des britischen / EU-Zolls
Britische Importeure und Exporteure in die EU benötigen einen Zollvertreter und müssen ihre EORI-Nummer verwenden. Dies liegt daran, dass sie jetzt nicht mehr in der EU-Zollunion ansässig sind. Das Vereinigte Königreich schränkt zudem auch die Zollaktivitäten von gebietsfremden Importeuren ein (z. B. bei vereinfachten Anmeldungen), so dass auch hier ein lokaler Vertreter für den Zoll erforderlich sein könnte.
Wie können Sie Zollanmeldungen durchführen?
Benötigt für Spediteur- und Zollabfertigung. Ihr Spediteur/ Zollagent kann diese vervollständigen. Britische Zollanmeldungen sind bis zum Januar 2022 aufgeschoben worden.
Welche HS-Codenummer?
Standard-Produktcode (8-stellig für EU; 6-stellig für UK). Wird für die Zollanmeldung und die Tarifberechnung benötigt.
Kennen Sie die Ursprungsregeln?
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sicherte den Zoll- und quotenfreien Handel. Händler müssen jedoch die "Ursprungsregeln" befolgen, um eine Zollhinterziehung zu verhindern, indem die Lieferung durch Nichttarifländer umgeleitet wird.
Holen Sie sich ein Duty-Stundungskonto
Das britische HMRC erlaubt ein bis zu 1 Monat Zoll- und Einfuhrumsatzsteueraufschubskonto. Händler benötigen somite keine Garantie mehr, nur in Großbritannien ansässige Unternehmen
Mehrwertsteuer-Checkliste
Wie zahlen Sie die Einfuhrumsatzsteuer (aufgeschobene Buchhaltung)?
Aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerzahlungen im Rahmen Ihres nächsten VAT-Returns. Großbritannien hat dies ab dem 1. Januar für britische und ausländische Unternehmen eingeführt. Viele EU-Länder besitzen dasselbe für Importe aus Großbritannien. Vorsicht, Länder wie z.B. Deutschland aber nicht!
Brauchen Sie einen Fiskalvertreter?
Britische Unternehmen mit einer EU-Umsatzsteuerregistrierung benötigen einen Fiskalvertreter in bis zu 19 der EU-27-Länder.
B2C-Waren = OSS Registrierung
Wenn Sie waren an EU-Verbraucher verkaufen, müssen Sie sich für das OSS (One Stop Shop) System der EU registrieren.
Digitale B2C-Dienstleistungen sowie zusätzliche Umsatzsteuerregistrierungen?
Wenn Sie die einzelne Mini One-Stop-Shop EU-Umsatzsteuererklärung verwenden, benötigen Sie eine neue MOSS-Registrierung in der EU. Wenn Sie diese aus der EU für den Verkauf in Großbritannien verwenden, benötigen Sie eine neue Registrierung in Großbritannien.
Zollabfertigung beim B2C-Verkauf auf Marktplätzen und zusätzliche Umsatzsteuerregistrierungen
Die meisten großen Marktplätze blockieren Verkäufer in Großbritannien oder in der EU, sobald ihre Waren nicht zuerst durch Zoll- und Mehrwertsteuerkontrollen abgefertigt werden.
Mehrwertsteuer und Zölle auf Rücksendungen
E-Commerce-Verkäufer sind möglicherweise doppelten Gebühren für Waren ausgesetzt, die von Kunden aus der EU oder Großbritannien zurückgegeben werden. Sie können dies aber mit dem Retourware-Relief vermeiden.
Vergessen Sie nicht die britischen E-Commerce-Mehrwertsteuerreformen
Zusätzlich zu den Brexit-Mehrwertsteueränderungen haben sich die HMRC-Mehrwertsteuervorschriften für E-Commerce-Importe und Marktplatzverbindlichkeiten am 1. Januar 2021 geändert. Sie müssen die britische Mehrwertsteuer nun auf Importe unter £ 135 berechnen. Marktplätze werden auch für ihre Verkäufer "als Lieferant" angesehen.
B2B: Triangulation Mehrwertsteuerregeln enden!
Britische Verkäufer das Recht verloren, beim Verkauf von Waren zwischen EU-Mitgliedstaaten die Umsatzsteuererleichterung bei Reihengeschäften zu nutzen. Dies könnte bedeuten, dass Sie Ihre Lieferkette überdenken müssen. Als britisches Unternehmen können Sie aber weiterhin eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einer Triangulation verwenden, an der das Vereinigte Königreich nicht beteiligt ist.
B2B: UK Consignment Stock Mehrwertsteuerregeln enden!
Wenn Sie Lagerbestände in Großbritannien im Lager eines Kunden halten und nicht gemäß den Konsignationslagerregeln umsatzsteuerlich registriert sind, ändert sich dies. Waren, die in das Vereinigte Königreich gelangen, müssen als Import behandelt werden.
Nordirland Mehrwertsteuerfragen
Die Mehrwertsteuervorschriften für Nordirland sind komplex. Sehen Sie sich dazu unsere Mehrwertsteuertabelle NI-GB-EU an.
Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen
Es wird keine sofortige Änderung der Brexit-Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen geben. Das Vereinigte Königreich wird zunächst seine bestehenden "Nutzungs- und Genussregeln" befolgen. Es gibt jedoch Änderungen bei bestimmten britischen B2C-Diensten für EU-Verbraucher und umgekehrt. Erfahren Sie hier mehr zum Windsor-Abkommen zwischen EU und UK zu Nordirland erleichtert den Warenverkehr und Finanzamt England: Alles was Sie zu HMRC wissen sollten.
Die Steuerkanzlei St Matthew: Der erfahrene Ansprechpartner bei allen Fragen zu Brexit
Die Steuerkanzlei St Matthew in London ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Brexit und seine Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen mit wirtschaftlichen Interessen im UK.
Die Kanzlei wurde 2006 in London gegründet und hat seitdem hunderte Mandanten dabei betreut und beraten, eine Gesellschaft im UK zu gründen und nach Großbritannien umzuziehen.
Die Kanzlei befindet sich in der City of London – also im Finanzbezirk und nur eine kurze Distanz von der britischen Notenbank, der Bank of England, entfernt. Mit weiteren Büros auf Malta (seit 2011), in Irland (seit 2014) und den USA (seit 2008) sind wir international bestens bewandert. Dies ist gerade jetzt wichtig, wenn viele Mandanten darüber nachdenken, sich aus dem UK zurückzuziehen und nach alternativen Standorten im englischsprachigen EU-Ausland suchen.
Im Gegensatz zu vielen anderen deutschsprachigen „Experten“ haben wir also einen ganz pragmatischen „Stiefel auf dem Boden“-Ansatz. Wir wissen aus eigener vieljähriger Erfahrung vor Ort, wovon wir sprechen. Wir lesen nicht nur Gesetzestexte im Internet, sondern sprechen persönlich mit den Abgeordneten und „Brexit Machern“.
Egal, ob Sie nur eine grundsätzliche Beratung benötigen oder uns ein umfangreiches Mandat, z.B. die Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft, anvertrauen möchten: Wir stehen Ihnen mit unserem geballten Fachwissen und jeder Menge relevanter Erfahrung mit Rat und Tat zu Seite.
Beratungsgespräch zum Brexit und den Folgen für Sie (und/oder Ihr Unternehmen)
Wenn auch Sie als Nicht-Brite sich mit Strategien und Lösungsansätzen zu Ihrer Zukunft in Großbritannien beschäftigen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv gedanklich mit dem Thema Brexit auseinandergesetzt haben.
Dabei ist es normal, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.
Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Brexit und den Konsequenzen für Sie und/oder Ihr Unternehmen an.
Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Irland), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor.